Die Bundesländer haben sich auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt. Demnach sollen kleine und mittelgroße Unternehmen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. Der in einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder am Freitag erarbeitete Vorschlag wird nun dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vorgelegt. Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 8. Dezember geplant.
Die Hilfen seien auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen, teilte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nach der Sitzung mit. Stimmt die MPK dem Konzept zu, sollen Bund und Länder Details zum Verfahren festlegen.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass betroffene Unternehmen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen können sollen. Voraussetzung hierfür sei eine Vervielfachung der Energiepreise. Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten. Nordrhein-Westfalen kündigte an, dies unter Einbindung der Wirtschaftskammern tun zu wollen.
Die Ministerrunde der Länder sprach sich außerdem für weitere Verbesserungen für kleinere energieintensive Betriebe aus, die keine Großkundenpreise bekommen und als Hauptenergiequelle Öl oder andere Energieträger wie Holzpellets nutzen. Dies würde vor allem Bäckereien und Textilhandwerker entlasten, hieß es.