Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt offenbar eine mögliche Änderung der Regelungen für die Berufskraftfahrerqualifikation. Diese Änderung könnte dazu führen, dass eine große Zahl von Lkw künftig von Fahrern gefahren wird, die zusätzlich zu ihrem Lkw-Führerschein keine weitere BKF-Ausbildung erhalten haben. Das berichtet der European Transport Safety Council (ETSC).
Vergangenen Monat stimmte das Parlament demnach über einen Vorschlag der Europäischen Kommission ab, die Regelungen des „Driver Certificate of Professional Competence“ (CPC) zu überarbeiten. Dabei wurde auch ein Änderungsantrag aufgenommen, nach dem Fahrer, die sich lediglich in einem Umkreis von 100 Kilometern bewegen, von den Anforderungen für zusätzliche Erst- und Weiterbildung ausgenommen werden sollen. Der Änderungsantrag besagt laut ETSC, dass die Befreiung nur für Arbeitnehmer gelten sollte, deren „Haupttätigkeit“ nicht fahren ist.
Fahrer ohne Qualifikation könnten zur Gefahr werden
Der ETSC befürchtet, dass diese eher vage gehaltene Definition nicht nur eine große Herausforderung für Behörden darstellen, sondern auch dazu führen könnte, dass Tausende von Lkw und Bussen von Arbeitnehmern ohne Erfahrung und Berufsausbildung zu kommerziellen Zwecken gefahren werden.
Nach den geltenden Vorschriften müssen Berufskraftfahrer ihre Qualifikationen alle fünf Jahre aktualisieren. Die vom Ausschuss vorgeschlagene Ausnahme könnte dazu führen, dass Fahrer am Steuer von Lkw oder Bussen sitzen, auch wenn sie ein solches Fahrzeug jahrelang nicht gefahren sind oder ihre Qualifikationen an neue Technologien, geänderte Straßenvorschriften oder moderne Sicherheitsstandards angepasst haben, fürchtet der ETSC.
Mitgliedstaaten müssen Vorschlag noch zustimmen
„Menschen, die jahrzehntelang keine großen Fahrzeuge gefahren sind, könnten möglicherweise hinter das Steuer eines Reisebusses mit Kindern an Bord steigen oder einen schweren Lastwagen durch die Stadt fahren“, sagt Antonio Avenoso, geschäftsführender Direktor des ETSC. Die Mitgliedstaaten dürften diese „gefährliche Ausnahme“ nicht zulassen und müssten sicherstellen, dass Änderungen an den Regularien zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen, nicht zu einer Schwächung, so Avenoso weiter.
Ruth Purdie, Generalsekretärin von TISPOL, dem Europäischen Verkehrspolizeinetz, fügt hinzu: „Dies ist ein großer Schritt zurück für die Verkehrssicherheit, und wir fordern die Mitgliedstaaten dringend auf, diese vorgeschlagene Änderung abzulehnen.“
Die endgültige Gesetzgebung unterliegt nun den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Europäischen Kommission. Ein endgültiges Abkommen muss zusätzlich vom gesamten Parlament und den Verkehrsministern der 28 EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden.