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EU-Rechnungshof: Regeln verhindern umweltfreundlicheren Güterverkehr

28.03.2023 13:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
EU-Rechnungshof: Regeln verhindern umweltfreundlicheren Güterverkehr
Der EU fehlt eine spezielle Strategie für intermodalen Gütertransport, bemängelt der Europäische Rechnungshof (Symbolbild)
© Foto: VerkehrsRundschau/Rainer Geue

Der intermodale Güterverkehr in der EU wird ausgebbremst, der Transport per Lkw weiter steigen, so eine Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes. Schuld seien regulatorische Hindernisse.

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EU-Regeln führen nach einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs dazu, dass der Anteil des umweltschädlicheren Güterverkehrs auf der Straße weiter steigt. Dieser liege bei rund 77 Prozent im Vergleich zu anderen Transportmöglichkeiten wie Zügen - Tendenz steigend, so der Rechnungshof.

Für Züge und Binnenschiffe gebe es derzeit nicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen. Eisenbahn- oder Hafenbehörden müssten etwa weiterhin abzustempelnde Papierdokumente verwenden, weil der Arbeitsablauf noch nicht digitalisiert worden sei.

Die Rechnungsprüfer stellten auch fest, dass die EU über keine spezielle Strategie für den intermodalen Güterverkehr verfüge, also Transporte durch zwei unterschiedliche Verkehrsträger, etwa in Kombination von Zug und Lkw.

„Die Dekarbonisierung des Verkehrs ist entscheidend, um das Ziel der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu verringern“, so Annemie Turtelboom, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Intermodalität spielt dabei eine zentrale Rolle, doch ist der Güterverkehr in der EU in dieser Hinsicht nicht auf dem richtigen Kurs.“

Nicht für intermodalen Verkehr geeignet

Auch bei der Infrastruktur gebe es Probleme, teilt der Rechungshof mit. So sei das Güterverkehrsnetz der EU in seiner derzeitigen Form noch nicht für den intermodalen Verkehr geeignet. Der Einsatz von 740 Meter langen Zügen - die nach EU-Recht zulässige Höchstlänge - sei etwa eine der besten Maßnahmen, damit die Schiene gegenüber der Straße attraktiver werde. Allerdings könnten Züge dieser Länge theoretisch nur auf der Hälfte der wichtigsten Langstreckenverbindungen eingesetzt werden.

Die Probleme im Bereich Kapazitätsmanagement und Interoperabilität dürften fortbestehen so der Rechnungshof, wenn keine neuen Rechtsvorschriften erlassen werden. Beispielhaft nennt er die Reservierung von Trassen für den Schienengüterverkehr, Änderungen beim Vorrang von Personen- gegenüber Güterzügen oder Regelungen zu den Sprachkenntnissen von Zugführern.

„Unrealistische Ziele“ für mehr Güter auf Schiff und Schiene

Ziele der EU wie eine Verdoppelung des Schienenverkehrs und eine 50 Prozent stärkere Nutzung von Wasserstraßen seien „einfach unrealistisch“. Den Prüfern zufolge ist es aber nicht möglich zu beurteilen, ob die nationalen Anstrengungen zusammengenommen ausreichen, um die allgemeinen Ziele der EU für die Verkehrsverlagerung zu verwirklichen.

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