Die Feinstaubbelastung überschreitet in einigen Ballungsräumen Deutschlands weiterhin den vorgegebenen EU-Grenzwert. Ab 11. Juni greift die EU-Kommission hart durch. Dann läuft die Schonzeit aus, in der Brüssel trotz Grenzwertüberschreitungen auf Sanktionen verzichtet hat – sofern die betroffenen Mitgliedsstaaten bestimmte Maßnahmen zur Einhaltung der Werte nachweisen konnte. Städten, in denen die erlaubten 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden, drohen nun Strafen. (dpa/vb)
Feinstaub: Schonfrist für deutsche Städte läuft ab
10.06.2011 13:49 Uhr

Die Feinstaubbelastung überschreitet in einigen Ballungsräumen Deutschlands weiterhin den vorgegebenen EU-Grenzwert.