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Gericht weist Klage gegen Regelbetrieb von Lang-Lkw ab

18.04.2018 16:40 Uhr
Lang-Lkw
Lang-Lkw dürfen weiterhin regelmäßig auf dem sogenannten Positivnetz in Deutschland verkehren
© Foto: Daniel Maurer/dpa/picture-alliance

Die Allianz pro Schiene und Umweltverbände sind mit ihrer Klage gegen die Dauerzulassung durch die Bundesregierung auf bestimmten Strecken gescheitert. Die entsprechende nationale Verordnung verstößt nicht gegen EU-Recht.

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Berlin. Auf einigen Straßen in Deutschland dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auch weiterhin Lang-Lkw fahren. Der Verein Allianz pro Schiene scheiterte mit einer Klage gegen die 2017 erlassene Dauerzulassung der Lastwagen mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern auf einem bis zu 11.600 Kilometer langen Straßennetz. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die entsprechende nationale Verordnung nicht gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie verstoße.

Die Allianz pro Schiene monierte vor Gericht einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Diese erlaube den Regelbetrieb der Lang-Lkw nicht. Politisch stört den Verband, dass die Lang-Lkw den Straßentransport weiter verbilligten, was der Güterbahn schade.

Bundesverkehrsministerium ist erleichtert

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Steffen Bilger, begrüßte das Urteil. „Ich freue mich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, betonte er. Denn der Lang-Lkw trage dazu bei, den zunehmenden Verkehr effizient, spritsparend und sicher zu bewältigen. „Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Lang-Lkw drei reguläre Lkw ersetzen können.“

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, äußerte sich hingegen enttäuscht darüber, dass man in der Sache nicht Recht bekommen habe. Er sprach dennoch von einem Teilerfolg. Erstmals habe ein Gericht einem deutschen Umweltverband zugestanden, gegen eine nationale Verordnung auf der Grundlage von EU-Recht zu klagen. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) hatten sich an der Klage beteiligt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die Allianz pro Schiene will prüfen, ob sie in die nächste Instanz geht. (dpa/ag)

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