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Hessen: Ab heute gilt das LKW-Nachtfahrverbot

19.04.2010 14:27 Uhr
Hessen: Ab heute gilt das LKW-Nachtfahrverbot
Nachtfahrverbot für LKW auf der B3 und B252 soll Lärmschutz für Anwohner gewährleisten.

Ab heute gilt das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den nordhessischen Bundesstraßen B3 und B252.

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Wiesbaden. Ab heute gilt das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den nordhessischen Bundesstraßen B3 und B252. Das kündigte Verkehrsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) bereits am Freitag nach einem Treffen des Runden Tisches in Kassel an. Bürgermeister, Landräte, Anwohner und Firmenvertreter der Region hatten daran teilgenommen. Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr für Laster mit mehr als 3,5 Tonnen. Betroffen sind die Abschnitte der B3 zwischen Borken und Cölbe und der B252 zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen. Mit dem nächtlichen Fahrverbot sollen die Anwohner vor Verkehrslärm geschützt werden.

Unternehmen aus den Kreisen Marburg-Biedenkopf, Waldeck- Frankenberg, Schwalm-Eder und Hochsauerland dürfen ihre Betriebe allerdings weiterhin anfahren, sollen aber mit verbesserten Betriebsabläufen die Zahl nächtlicher Fahrten verringern. Der Runde Tisch hat sich laut Saebisch auf eine entsprechende Erklärung geeinigt. "Wir sind zuversichtlich, dass es damit gelingen wird, die nächtlichen Lärmwerte zu vermindern und die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten."

Um den Transitverkehr fernzuhalten, wird die Polizei die Strecken intensiv kontrollieren, kündigte der Staatssekretär an. Im übrigen habe sich Hessen auf der Verkehrsministerkonferenz letzte Woche für wesentlich höhere Bußgelder für Verstöße gegen das Nachtfahrverbot stark gemacht. Er sagte auch zu, die Planungen von Ortsumgehungen in der Region zu beschleunigen.

Mit der neuen Regelung entfällt das bisher ganztägige Durchfahrverbot für Lastwagen mit mehr als zwölf Tonnen. Es galt zuletzt nur noch aufgrund einer Erprobungsklausel. Diese Regelung von 2006 war Ende 2009 vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel aufgehoben worden, nachdem Logistikfirmen dagegen geklagt hatten. (ah)

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