-- Anzeige --

Klage gegen LKW-Maut erfolgreich

26.10.2012 14:04 Uhr
Klage gegen LKW-Maut erfolgreich
Der selbstfahrende Unternehmer Günter Obst hat vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen die LKW-Maut geklagt
© Foto: VR/Andre Gieße

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage des Transporteurs Günter Obst stattgegeben. Die Auswirkungen auf die Mauthöheverordnung sind noch nicht absehbar.

-- Anzeige --

Münster. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat die Bundesrepublik Deutschland am Donnerstag in Münster verurteilt, dem selbstfahrenden Transportunternehmer Günter Obst einen im Jahr 2005 gezahlten Mautbetrag von 22,41 Euro zu erstatten. Nach Auffassung des 9. Senats fehlte für die Mauterhebung eine wirksame Rechtsgrundlage. Die Bun­desregierung habe in der maßgeblichen Mauthöheverordnung die Höhe der pro Kilometer zu zahlenden Maut nicht sachgerecht geregelt, so die Richter.

Die von 2005 bis 2007 gültige Mauthöheverordnung ist damit zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Welche Auswirkungen die Klage auf die derzeit gültige Mauthöheverordnung hat, die seit dem vergangenen Jahr im Bundesfernstraßengesetz geregelt wird, sei noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber der "VerkehrsRundschau".

Das Oberverwaltungsgericht hatte sich bereits 2009 mit der LKW-Maut-Klage des Kieler Spediteurs beschäftigt. Damals waren die Richter der Auffassung, dass die seit 2005 geltende Straßennutzungsgebühr rechtlich nicht zu beanstanden ist. Auf Revision von Obst hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieses Urteil allerdings aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Münster gegeben.

Gericht befragt Autoren des Wegekostengutachtens
Um zu einem abschließenden Urteil zu kommen, befragte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag sogar die Autoren des Wegekostengutachtens von 2002, auf das sich die Bundesregierung bei der Festsetzung der Mauthöheverordnung gestützt hatte. Diese konnten den Senat anscheinend nicht überzeugen. In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende aus: Da die Mauthöheverordnung in der hier maßgeblichen Fassung den Anforderungen der Ermächtigungsnorm im Autobahnmautgesetz nicht genüge, sei sie unwirksam.

Die Mauthöheverordnung sehe unterschiedliche Mautsätze für die mautpflichtigen LKW ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor. Diese hingen einerseits von der Emis­sionsklasse der Fahrzeuge und andererseits von deren Achsenanzahl ab. Den nach dem Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legenden Anforderungen an eine sachgerechte Zuordnung von umlagefähigen Wegekosten zu bestimmten Gruppen mautpflichtiger Fahrzeuge trage die Mauthöhe­verordnung nicht hinreichend Rechnung.

Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Dage­gen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.