Der Bundesrat ließ jetzt das Geldsanktionsgesetz passieren. Damit können künftig Bescheide in Deutschland vollstreckt werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht. Bisher konnten Autofahrer hoffen, dass sie Strafzettel aus dem Ausland nach ihrer Rückkehr nicht mehr bezahlen müssen. Ein Vollstreckungshilfeabkommen gab es bislang nur zwischen Deutschland und Österreich für Bußgelder ab 25 Euro.
Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums wird das Gesetz, das auf einen entsprechenden EU-Beschluss zurückgeht, im November oder Dezember in Kraft treten. Der Starttermin war eigentlich auf den 1. Oktober festgelegt worden. Zuständig für die Vollstreckung in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz in Bonn, das dafür personell aufgestockt wird. Das eingetriebene Geld fließt dem Bund zu.
Doch müssen Verkehrssünder nicht in jedem Fall zahlen. Nach deutschem Recht kann nur der Fahrer für einen Verstoß belangt werden. Einige Länder wie Frankreich und die Niederlande machen aber den Halter des Wagens verantwortlich, egal ob dieser tatsächlich am Steuer saß oder nicht. Für die Vollstreckung in Deutschland muss also eindeutig geklärt und belegt sein, wer zur Tatzeit gefahren ist. Geldbußen aus Bescheiden, die auf der Halterhaftung basieren, dürfen deshalb in Deutschland nicht vollstreckt werden. (ah/jök)
„Knöllchen ohne Grenzen“ kommt mit Verspätung
01.10.2010 14:25 Uhr
Der Bundesrat ließ jetzt das Geldsanktionsgesetz passieren.