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Kontrolle von LKW-Fahrern abgelehnt

05.10.2011 13:59 Uhr
Kontrolle von LKW-Fahrern abgelehnt
Keine weiteren Kontrollen von Fahrern gewünscht (Foto: vb)

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen hat sich gegen einen EU-Vorschlag gewandt, wonach die Kontrolle von LKW-Fahrern verschärft werden soll.

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Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen GVN hat sich gegen einen Vorschlag der EU-Kommission gewandt, wonach die Kontrolle von LKW- und Bus-Fahrern verschärft werden soll.

„Die EU-Kommission will künftig alle Bus- und LKW-Fahrer einer permanenten Überwachung unterziehen und kriminalisiert damit rund eine Million Kraftfahrer allein in Deutschland“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Bernward Franzky vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen GVN das Vorhaben. Hintergrund ist der Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das digitale Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 5.07.2011. 

Die Vorschläge der Kommission verstoßen nach Auffassung des GVN gegen Datenschutzrecht, verletzen die Persönlichkeitsrechte der Kraftfahrer und seien ungeeignet, die Verkehrssicherheit zu verbessern und Manipulationen zu verhindern.

Mit einer vollautomatischen Standortbestimmung würden lückenlose Bewegungsprofile ermöglicht. Inakzeptabel sei des Weiteren die beabsichtigte Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten während der Fahrt. „Wenn der Staat beginnt, unbescholtene Bürger, ohne deren Wissen und ohne jeden Anfangsverdacht, einer Totalkontrolle zu unterwerfen, ist jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten“, warnt Franzky. Nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr bleiben 80 Prozent aller Kontrollen beanstandungsfrei. Festgestellte Beanstandungen sind nur in einem geringen Umfang sicherheitsrelevant, findet der GVN.

Jeder Mitarbeiter habe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit dem Ziel einer permanenten Kontrolle unvereinbar ist, findet der GVN. Verkehrsunfälle werden nicht verhindert, wie eine elektronische Fußfessel keine Straftat verhindere. Elektronische Fußfesseln seien nur bei rechtskräftig Verurteilten verwendbar. Bus- und LKW-Fahrer, die ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschaft gewährleisten und wesentlich zum Wachstum der Volkswirtschaft beitragen, dürfen, so der GDV, nicht wie Schwerkriminelle behandelt werden. (Quelle: GVN; vb)

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