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Neue Überholverbote für LKW

16.10.2007 00:00 Uhr

NRW plant neue LKW-Überholverbote auf 470 Autobahn-Kilometern bis zum Jahresende.

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NRW-Verkehrsminister Oliver Wilke kündigte die Ausweitung der Überholverbote an. Damit ist künftig auf 970 des 1200 Kilometer umfassenden Streckennetzes Überholen für LKW nicht mehr erlaubt Die Verbote betreffen viel befahrene zweispurige Autobahnen und gelten jeweils von 6 bis 19 Uhr. Betroffen sind die BAB 1, 4, 31, 43, 44, 45, 46, 57 und 61. „Wir beenden damit endgültig die gefährlichen Überholmanöver auf unseren Fernstraßen,“ betont der NRW-Minister. Die hinzugekommenen Strecken wurden durch ein wissenschaftliches Gutachtens ermittelt. Weisen Strecken mehr als 50.000 Fahrzeuge pro Tag und einen LKW-Anteil von mehr als fünf Prozent auf, wurden sie mit dem Überholverbot belegt. Der AvD sprach sich gegen ein generelles Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen aus. Auch der ADAC steht dem LKW-Überholverbot kritisch gegenüber. Die dichten LKW-Schlangen würden das Ab- und Auffahren erschweren und die Sicherheit damit nicht notwendigerweise erhöhen. Auch im Forum wird das NRW-Überholverbot angeregt diskutiert. Viele Fahrer befürworten das Überholverbot, andere fürchten, ihre Termine nicht mehr einhalten zu können. Bei den vom neuen Überholverbot betroffenen Strecken handelt es sich um: • A 1 zwischen Kreuz Lotte/Osnabrück bis Kamener Kreuz (Fahrtrichtung Dortmund), auf allen zweistreifigen Fahrbahnen mit einer Gesamtlänge von rund 63 Kilometer; • A 1 Kamener Kreuz bis Kreuz Lotte/Osnabrück (Fahrtrichtung Osnabrück), auf allen zweistreifigen Richtungsfahrbahnen mit einer Gesamtlänge von rund 63 Kilometer; • A 4 Bensberg bis Overath (Fahrtrichtung Olpe), auf rund 13 Kilometer Länge; • A 4 Overath bis Bensberg (Fahrtrichtung Köln), auf rund 13 Kilometer Länge; • A 31 AK Bottrop bis Dorsten-West (Fahrtrichtung Emden), auf rund 11 Kilometer Länge; • A 31 Dorsten-West bis Kreuz Bottrop (Fahrtrichtung Bottrop), auf rund 11 Kilometer Länge; • A 43 Kreuz Wuppertal-Nord bis Kreuz Münster-Süd (Fahrtrichtung Münster), auf rund 84 Kilometer Länge; • A 43 Kreuz Münster-Süd bis Kreuz Wuppertal-Nord (Fahrtrichtung Wuppertal), auf rund 84 Kilometer Länge; • A 44 Kreuz Unna-Ost bis Erwitte/Anröchte (Fahrtrichtung Kassel) , auf rund 41 Kilometer Länge; • A 44 Erwitte/Anröchte bis Soest (Fahrtrichtung Dortmund), auf rund 15 Kilometer Länge; • A 45 Olpe bis Siegen-Eisern (Fahrtrichtung Frankfurt), auf rund 28 Kilometer Länge; • A 45 Landesgrenze bis Olpe (Fahrtrichtung Dortmund), auf rund 38 Kilometer Länge; • A 45 Lüdenscheid-Süd bis Hagen-Süd (Fahrtrichtung Dortmund), auf rund 21 Kilometer Länge; • A 46 Kreuz Holz bis Kreuz Neuss-West (Fahrtrichtung Neuss), auf rund 16 Kilometer Länge; • A 46 Kreuz Neuss-West bis Kreuz Holz (Fahrtrichtung Heinsberg), auf rund 16 Kilometer Länge; • A 57 Kreuz Köln-Nord bis Kreuz Neuss-Süd (Fahrtrichtung Neuss), auf rund 16 Kilometer Länge; • A 57 Kreuz Neuss-Süd bis Kreuz Köln-Nord (Fahrtrichtung Köln), auf rund 16 Kilometer Länge; • A 61 Kreuz Mönchengladbach-Wanlo bis Süchteln (Fahrtrichtung Venlo), auf rund 21 Kilometer Länge; • A 61 Süchteln bis Kreuz Mönchengladbach-Wanlo (Fahrtrichtung Koblenz), auf rund 21 Kilometer Länge.
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