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Neuregelung bei Schwertransporten entlastet Polizei

28.10.2019 11:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neuregelung bei Schwertransporten entlastet Polizei
Seit dem 1. Januar 2019 werden Gefahrgut- und Schwertransporte grundsätzlich durch sogenannte Verwaltungshelfer von Privatunternehmen begleitet (Symbolbild)
© Foto: Carsten Rehder/dpa/picture-alliance

Tausende Schwertransporte rollen jährlich durch Hessen. Für die Polizei bedeutete das viel Arbeit. Eine Neuregelung soll sie entlasten. Das gelingt nach anfänglichen Problemen offenbar.

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Der Einsatz von Hilfskräften hat zu einem drastischen Rückgang von Polizeieinsätzen bei Schwertransporten geführt. Nach Landes-Angaben sank die Zahl der Polizeibegleitungen von Transporten innerhalb von zwei Jahren drastisch. „Mit der Entscheidung im Jahr 2017, Schwertransporte künftig nur noch in Ausnahmefällen von Polizeibeamten begleiten zu lassen und stattdessen auf private Verwaltungshelfer zu setzen, haben wir die hessische Polizei deutlich entlastet“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit scheinen die Probleme des vergangenen Jahres überwunden.

Seit dem 1. Januar 2019 werden Gefahrgut- und Schwertransporte grundsätzlich durch sogenannte Verwaltungshelfer von Privatunternehmen begleitet. Die Polizei ist nur in Ausnahmefällen dabei: 79 Einsätze gab es laut dem Innenministerium von Januar bis September in diesem Jahr. Vor zwei Jahren waren es im selben Zeitraum noch 2590 gewesen.

Eigentlich sollten die Helfer die Einsatzkräfte schon früher ablösen: 2017 hatte der Gesetzgeber den Grundstein gelegt. Doch noch im vergangenen Jahr hakte es bei der Umsetzung: Personal und Fahrzeuge fehlten laut der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten. Auch die Gewerkschaft der Polizei zeigte sich unzufrieden.

Doch die Situation hat sich entspannt. „Wir können weitgehend Entwarnung geben“, sagte Andreas Grün, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen. Es gebe nur wenige Ausnahmen, die ein polizeiliches Eingreifen noch erforderlich machten – zum Beispiel die Sperrung stark befahrener Bundesstraßen. Für ein mittelgroßes Polizeipräsidium seien es momentan noch ein bis zwei Einsätze pro Woche. „Vorher hatten wir teilweise 20 bis 30“, erklärte Grün.

Komplett ersetzen können die Verwaltungshelfer die Polizei mangels Befugnissen nicht. Wenn es zu unerwarteten Problemen kommt, dürfen sie keine Entscheidungen treffen. Sie sind daher nur bei planbaren Strecken mit Standardsituationen einsetzbar. Für diese Strecken müssen sogenannte Roadbooks, eine Aneinanderreihung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen, erstellt werden. Laut GdP ist das für viele Strecken bereits geschehen.

Weitergehende Rechte als die Verwaltungshelfer sollen irgendwann sogenannte Beliehene haben. Doch für sie fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Wann diese kommen, ist unklar: „Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Wiesbaden. Federführend sei der Bund.

Größere Probleme mit Verwaltungshelfern gibt es laut dem Innenministerium nicht – aber kuriose Einzelfälle: So stoppte die Polizei in Nordhessen im September in einer Nacht gleich drei Schwertransporte – einer war komplett ohne Genehmigung unterwegs.

Laut dem zuständigen Landkreis Kassel waren den Behörden vorab nicht die richtigen Unterlagen vorgelegt worden. „Die sind dann einfach losgefahren“, sagte ein Sprecher. 100 Meter vor dem Ziel habe dann eine Laterne den Weg versperrt – und die Sache sei aufgeflogen.

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