Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte das Anfang Juni in zweiter Instanz verboten."Ich verkaufe auf jeden Fall weiter", sagte die Betreiberin Christina Wagner auf Anfrage der dpa nach dieser Urteilsbestätigung. Ihre Anwältin sichte den Fall jetzt erneut und prüfe, welche Möglichkeiten Wagner blieben.
Der Fall der Raststätte an der A 9 im Osten Thüringens hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Autofahrern, die am Parkplatz Rodaborn Rast machen, versperrt ein zwei Meter hoher Zaun den Weg zu dem Imbiss. Aus Trotz steigt Wagner auf eine Leiter und verkauft Bratwürste und Kaffee über die Absperrung hinweg. Das Verwaltungsgericht in Gera hatte ihr in einem ersten Urteil den Verkauf verboten. Das OVG in Weimar in zweiter Instanz ließ die Berufung nicht zu. Der Rechtsweg sei nun erschöpft, teilte das Gericht mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Urteil in der ersten Instanz fehlerfrei sei. dpa