Speziell für die unfallreiche Urlaubszeit gibt die Deutsche Verkehrswacht Tipps zum richtigen Verhalten beim Passieren einer Unfallstelle:
- Ruhe bewahren. Fahrzeug in etwas Entfernung abstellen. Warnblinkanlage einschalten. Vor dem Aussteigen Warnweste anziehen. Möglichst am Fahrzeugrand oder hinter der Schutzplanke bewegen.
- Unfallstelle absichern. Warndreieck gut sichtbar und mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufstellen. Erst danach Notruf absetzen.
- Verletzte oder auch unverletzte Beteiligte, die unter Schock stehen können, versorgen. Bei Schwerverletzten Erste Hilfe-Maßnahmen durchführen, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Bei bewusstlosen Verletzten, die nicht normal atmen, kann eine Herz-Lungen-Wiederbelebung Leben retten. Wer die Atemspende nicht durchführen möchte oder kann, sollte eine Herzdruckmassage ausüben: Beide Hände übereinanderlegen und mit gestreckten Armen zwei Mal pro Sekunde den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter eindrücken.
"Die verbreitete Angst, bei der Herzdruckmassage etwas falsch zu machen und juristisch belangt zu werden, ist weitestgehend unbegründet", erläutert Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht. "Selbst wenn Sie dem Unfallopfer aus Versehen eine Rippe brechen, können Sie dafür nicht belangt werden", erklärt Bodewig.
Wer sich nicht traut, notwendige Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen, muss nach Absetzen des Notrufs versuchen, weitere Helfer zu holen und Verletzte beruhigen. Auch das ist eine Erste Hilfe-Maßnahme.