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Scheuer: Länder sollen Sonntagsfahrverbot für Lkw lockern

03.11.2020 17:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will auf die Länder zugehen, damit diese einheitliche Regeln zu Sonn- und Feiertagsverboten in der Zeit des Teil-Lockdowns beschließen
© Foto: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Nach Rücksprache mit der Verkehrs- und Logistikbranche fordert der Bundesverkehrsminister angesichts des bundesweiten Teil-Lockdowns ein einheitliches Vorgehen der Länder.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Länder aufgefordert, wegen des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise erneut das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zu lockern. Er werde dazu auf die Länder zugehen, sagte Scheuer am Dienstag in Berlin. Es gebe keine Lieferengpässe, sondern es gehe um mehr Flexibilität bei der Versorgung mit Waren. Scheuer hatte sich zuvor mit der Verkehrs- und Logistikbranche beraten.

Ein einheitliches Vorgehen der Länder wäre demnach sinnvoll. Es komme darauf an, Deutschland am „Laufen“ zu halten. Dabei könne man auf Erfahrungen des Lockdowns im Frühjahr zurückgreifen. Für Hamsterkäufe gebe es keinen Anlass. In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Lkw dank einer erneuten Ausnahmeregelung im Zuge der Coronakrise bis Mitte Januar auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren (die VerkehrsRundschau, das Schwestermagazin des TRUCKER, berichtete)

Zuständigkeit liegt bei den Ländern

Hintergrund: Im Frühjahr hatten die Länder wegen drohender Versorgungsengpässe bei bestimmten Waren in der Corona-Krise das Fahrverbot für Sonn- und Feiertage für Lastwagen gelockert. Seit Montag gilt bis Ende November ein Teil-Lockdown in Deutschland. So mussten Gastronomiebetriebe schließen, Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse. Für die Überwachung der Straßenverkehrsordnung sind allein die Länder zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können laut Ministerium in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen.

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