Neue EU-Sozialstandards für ukrainische Lkw ab 2026

06.02.2026 08:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
Recht Lenk- und Ruhezeiten
Ukraine übernimmt EU-Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten
© Foto: MQ-Illustrations/AdobeStock

Ab Juli 2026 gelten in der Ukraine EU-nahe Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten, Smart-Tachographen und Kabinenruhe.

Ab Sommer 2026 treten in der Ukraine umfassende Änderungen der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr in Kraft. Betroffen sind unter anderem Lenk- und Ruhezeiten, der Einsatz smarter Tachographen sowie Regelungen zur wöchentlichen Ruhezeit. Damit werden zentrale Unterschiede zwischen den bisherigen ukrainischen Vorgaben und den EU-Standards beseitigt, die bislang zu Kostenvorteilen für ukrainische Transportunternehmen geführt hatten.

Anpassung an europäische Regelwerke

Das ukrainische Ministerium für Gemeinden und territoriale Entwicklung hat eine überarbeitete Fassung der Vorschriften zur Arbeits- und Ruhezeit von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern beschlossen. Der Rechtsakt (Beschluss Nr. 1727) ist registriert und offiziell veröffentlicht.

Die neuen Bestimmungen orientieren sich an zentralen EU-Vorgaben, darunter der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Richtlinie 2002/15/EG sowie an Beschlüssen des EU–Ukraine-Gemeinsamen Ausschusses zur Einführung von Smart-Tachographen der zweiten Generation.

Klare Grenzen für Lenk- und Arbeitszeiten

Mit den neuen Regelungen werden feste Obergrenzen eingeführt: Die tägliche Lenkzeit ist auf neun Stunden begrenzt und darf höchstens zweimal pro Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Die maximale Wochenlenkzeit beträgt 56 Stunden, innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind maximal 90 Stunden zulässig.

Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrzeit ist eine Pause von insgesamt 45 Minuten vorgeschrieben, die in Abschnitte von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden kann. Die Nutzung funktionsfähiger Tachographen bleibt verpflichtend.

Smart-Tachographen und erweiterte Dokumentationspflichten

Technische Anforderungen spielen eine zentrale Rolle bei der Harmonisierung. Alle Lastkraftwagen, die nach dem 30. Juni 2026 in der Ukraine zugelassen werden und internationalen Straßentransport durchführen, müssen mit Smart-Tachographen des Typs G2V2 ausgestattet sein.

Zudem werden die Aufbewahrungsfristen ausgeweitet: Fahrerinnen und Fahrer müssen Nachweise für den laufenden Tag sowie die vorherigen 56 Tage mitführen. Transportunternehmen sind verpflichtet, die entsprechenden Daten für einen Zeitraum von zwei Jahren zu archivieren.

Nach einer sechsmonatigen Übergangsphase treten die neuen Vorschriften am 26. Juli 2026 in Kraft.

Neue Vorgaben zur Ruhezeit und Nachtarbeit

Erstmals wird ausdrücklich untersagt, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden muss künftig außerhalb der Fahrerkabine und auf Kosten des Frachtführers ermöglicht werden.

Darüber hinaus wird Nachtarbeit auf maximal zehn Stunden pro Schicht begrenzt. In diese Zeit fließen neben der reinen Lenkzeit auch Tätigkeiten wie Be- und Entladen sowie Wartezeiten ein.

Hintergrund: EU–Ukraine-Transportabkommen

Die Reformen stehen im Zusammenhang mit dem Transportabkommen zwischen der EU und der Ukraine, das im Juni 2022 geschlossen wurde. Ziel war es, den Warenverkehr der Ukraine über EU-Staaten zu erleichtern und den Zugang zu internationalen Märkten zu sichern. Das Abkommen erlaubt ukrainischen und europäischen Frachtführern Transit- und bilaterale Transporte ohne zusätzliche Genehmigungen.

Zuletzt wurde die Regelung im September 2025 bis zum 31. März 2027 verlängert. Während die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dies unterstützte, äußerte Polen Vorbehalte und verwies auf Wettbewerbsnachteile für europäische Transportunternehmen.

Angleichung statt einseitiger Marktöffnung

Mit der Übernahme der EU-Sozialstandards setzt die Ukraine ein Signal für eine stärkere regulatorische Angleichung. Sollte die Umsetzung konsequent erfolgen, entfällt ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil ukrainischer Anbieter, der bislang auf weniger strengen Arbeitszeit- und Sozialvorgaben beruhte.

Die Maßnahmen lösen nicht alle Wettbewerbsfragen im europäischen Straßengüterverkehr, markieren jedoch einen Schritt hin zu einheitlicheren Rahmenbedingungen und einer ausgewogeneren Integration der Ukraine in den EU-Markt.

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