Kartellamt meldet Verstöße gegen 12‑Uhr‑Regel an Tankstellen
Bei der seit April geltenden Vorgabe, Spritpreise nur einmal täglich um 12 Uhr mittags anzuheben, gibt es nach Angaben des Bundeskartellamts zahlreiche Verstöße. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sprach von teils „groben Abweichungen“ vom gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfenster.
Zwar handele es sich bei vielen Abweichungen offenbar um technische Fehler, häufig im Bereich weniger Minuten. Doch es gebe auch Fälle, in denen die Preisregel deutlich verletzt worden sei. Die Zahl der festgestellten Abweichungen sei insgesamt relativ hoch.
Preisregel gilt seit Anfang April
Seit Anfang April dürfen Tankstellenpreise nur noch einmal pro Tag erhöht werden – und zwar exakt um 12 Uhr mittags. Jede Preiserhöhung muss innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts gemeldet werden.
Für Sanktionen sind allerdings die Bundesländer zuständig. Nach Angaben des Kartellamts haben bislang jedoch nur wenige Länder mitgeteilt, welche Behörden die neuen Vorschriften überwachen sollen.
Zehntausende mutmaßliche Verstöße festgestellt
Zuvor hatte eine Datenanalyse ergeben, dass es in den ersten drei Aprilwochen zu rund 60.000 mutmaßlich unzulässigen Preissteigerungen gekommen sein könnte. In den meisten Fällen ging es nicht um mehrfache Preiserhöhungen pro Tag, sondern um Abweichungen vom erlaubten Zeitfenster zwischen 11.55 Uhr und 12.05 Uhr.
Die mutmaßlichen Verstöße verteilten sich auf rund 3.800 Tankstellen – damit wäre rechnerisch nahezu jeder Standort in Deutschland betroffen. In Einzelfällen sollen Preise regelmäßig deutlich früher angepasst worden sein, etwa am Vormittag oder gezielt außerhalb typischer Pendlerzeiten.
Kritik aus Politik und von Verbrauchervertretern
Aus der Politik kam scharfe Kritik. Der SPD‑Bundestagsabgeordnete Armand Zorn sprach von einer „besorgniserregenden“ Zahl an Abweichungen und forderte ein konsequentes Einschreiten der Behörden. Auch der ADAC mahnte ein hartes Vorgehen an. Häufige Regelverstöße untergrüben Transparenz und Verlässlichkeit – und damit das Vertrauen der Verbraucher in die neue Preisregelung.
Branche verweist auf technische Probleme
Der Wirtschaftsverband En2x, der unter anderem große Mineralölkonzerne vertritt, erklärte, bislang seien keine Verstöße von Markentankstellen bekannt. Sollte es Hinweise auf betroffene Mitglieder geben, werde man die Fälle prüfen.
Der Bundesverband Freier Tankstellen (BFT) sieht dagegen erhebliche Umsetzungsprobleme, insbesondere für kleinere Betriebe. Viele Tankstellen hätten nur wenig Zeit gehabt, technische Anpassungen über ihre Preissysteme vorzunehmen. Verspätete Meldungen könnten durch langsame Internetverbindungen, Server‑ oder Stromausfälle oder fehlerhafte Kassensysteme entstehen.
Vor allem familiengeführte Tankstellen stünden unter Druck. Teilweise müsse der Preis weiterhin manuell und sekundengenau um 12 Uhr geändert werden. Technische Unterstützung durch Software oder automatisierte Systeme stehe nicht überall zur Verfügung.
Gericht stoppt Sprit-Überprüfung des Kartellamts vorerst
Im Ringen um einen besseren Überblick über die Preisfindung am Spritmarkt muss das Bundeskartellamt einen Dämpfer hinnehmen. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter teilten in Bonn mit, dass ihr Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoff-Großhandel vorläufig gestoppt worden sei. Dies habe das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschieden.
Das Kartellamt wollte Auskünfte von zwei Preisinformationsdiensten haben, dagegen zogen die beiden Firmen vor Gericht und bekamen in Eilverfahren in einem zentralen Punkt recht. Die Entscheidung hat aufschiebende Wirkung, die geforderten Auskünfte müssen also vorerst nicht erteilt werden. Die Hauptsacheverfahren sollen im Juli verhandelt werden.
Das Gericht zog in Zweifel, ob die Wettbewerbshüter überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten dürfen. Das Kartellamt sieht solche Ersuchen aber als zentrales Instrument für Ermittlungen. Eine OLG-Sprecherin bestätigte die Entscheidung.
Man sei sehr überrascht von der Gerichtsentscheidung und habe Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Der Kraftstoff-Großhandel ist eine ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule."
Diesen ersten Anwendungsfall eines neuen Wettbewerbsinstruments habe man sehr sorgfältig mit einer umfassenden Sektoruntersuchung vorbereitet. «Die Rolle der Preisinformationsdienste müssen wir aufklären», sagte Mundt. Ohne die Informationen von diesen Firmen könne man das Verfahren nicht fortsetzen. «Diese Verzögerung ist sehr bedauerlich.»
Das Bundeskartellamt argwöhnt schon lange, dass bei der Preisfindung in der Mineralölbranche etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Die Branche ist in verschiedene Wertschöpfungsebenen unterteilt, die miteinander verschachtelt sind: Große Mineralölkonzerne dominieren den Markt.