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Verwaltungsgericht verhandelt nächste Woche Lang-Lkw-Klage

13.04.2018 09:25 Uhr
Lang-Lkw
Seit 2017 dürfen Lang-Lkw regelmäßig auf einem bestimmten Streckennetz in Deutschland fahren
© Foto: Daniel Maurer/dpa/picture-alliance

Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet am 18. April, ob die vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung von überlangen Lkw auf deutschen Straßen rechts ist.

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Berlin. Der Rechtsstreit gegen die Regelzulassung für Lang-Lkw auf deutschen Straßen steht vor einer Entscheidung: Am 18. April verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage, die ein Verbändebündnis aus Automobil-Club Verkehr (ACV), Allianz pro Schiene, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) vor einem Jahr eingereicht hatte. Das teilte Allianz pro Schiene am Freitag mit.

Im Vorfeld der Verhandlung präsentierten die Kläger eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa. Danach sind 63 Prozent der Befragten gegen die dauerhafte Fahrerlaubnis für Lang-Lkw, die das Bundesverkehrsministerium am 1. Januar 2017 erlassen hat. Dabei waren Frauen (72 Prozent) skeptischer als Männer (53 Prozent). Dagegen können 32 Prozent die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums für überlange Lastwagen nachvollziehen.

„Der Freifahrtschein für Gigaliner verstößt gegen EU-Recht, gefährdet Verkehrssicherheit und Klimaziele und schädigt die Güterbahnen. Vor allem aus Umweltgründen lehnt die Mehrheit der Deutschen überlange Lastwagen auf Deutschlands Straßen ab“, teilte das Bündnis am Freitag mit. „Dobrindts Nachfolger im Bundesverkehrsministerium erbt eine juristische Hypothek. Andreas Scheuer sollte sich zum Start ins neue Amt von dieser verkehrspolitischen Altlast befreien.“  (ag)

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