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Viele Fragen an das BAG

21.03.2011 11:42 Uhr
Viele Fragen an das BAG
BAG-Kontolleur Setzensack im Gespräch mit Fahrlehrern. (Foto: Reichel)

Zum BKrFQG und zur Kontrollpraxis gibt es viele Fragen. Kürzlich stand das BAG dem Fahrlehrerverband Rede und Antwort. TRUCKER fragt weiter.

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Noch immer seien viele Fragen zur „Aus- und Weiterbildung“ nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz BKrFQG ungeklärt. Das bemängelte der Vorsitz­ende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände BVF, Gerhard von Bressensdorf, anlässlich des CE-Symposiums der Bayerisch­en Fahrlehrer in Gunzenhausen. Diesen Eindruck hinterließ bei ihm ein Vortrag von Peter Setzensack vom Bundesamt für Güterverkehr BAG. In vielen Fällen verwies der BAG-Kontrollprofi nur darauf, dass es sich um „Einzelfallentscheidungen“ handle. Für die Fahrlehrer kritischster Punkt war, wer überhaupt die neue Weiterbildung absolvieren müsse. „Wir brauchen Klarheit unseren Kunden gegenüber“, monierte stellvertretend Karl Heinz Bauer, CE-Fahrlehrer aus Wolfratshausen.

Peter Setzensack, Kontrollexperte bei der BAG-Außenstelle München, hatte anhand konkreter Fragen der Fahrlehrer versucht, eben diese Klarheit zu schaffen. Er führte das Beispiel der Straßendienstfahrer an, deren Arbeit im Wintereinsatz eine Dienstleistung seien. Daher fielen diese Fahrer nicht unter die Regularien des BKrFQG. Befördere aber ein Winterdienstfahrer nur einmal im Jahr Streusalz ins Depot der Straßenmeisterei, fiele er unter das Gesetz und müsse die Weiterbildung absolvieren.

Auf Interesse stießen die Ausführungen auf Fragen zur Kontrollpraxis des BAG. Sicher sei nach Umsetzen oder Umparken eines LKW die Pause unterbrochen, erläuterte Peter Setzensack. Aber die Beamten würden ja bei der Kontrolle sehen, dass das Fahrzeug nur ein paar Meter bewegt worden sei und daran keinen Anstoß nehmen. „Das tut doch der Verkehrssicherheit keinen Abbruch“, betonte der Kontrolleur. Das würden auch die Kollegen des Gewerbeaufsichtsamtes so sehen. Das BAG habe dafür Toleranzen in der Kontrollsoftware.

Auch wenn etwa ein Fahrer behaupte, keinen Parkplatz gefunden zu haben, würden die Beamten ja sehen, ob eine Suche stattgefunden hat. Im Zweifel rate das BAG aber, sich rechtzeitig auf die Suche zu machen. „Wir betreiben hier keine Erbsenzählerei“, beschrieb Setzensack die Haltung der Behörde.

TRUCKER fragt weiterhin nach beim BAG, um Unklarheiten zu klären.

Haben Sie Fragen an das BAG? Dann schicken sie diese jetzt in unserem Kontaktformular an "Redaktion allgemein".

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