Als weitere Bundesländer haben Berlin und Brandenburg das gelockerte Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verlängert. Die gelockerten Regeln gelten nun bis einschließlich 30. September 2026, wie die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr mitteilte. Das gilt auch für das Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung. Für Lkw-Transporte, die nicht mit dem Niedrigwasser im Zusammenhang stehen, bleibt das Sonntagsfahrverbot bestehen.
Regelung gilt auch für Großraum- und Schwertransporte
Bis Ende September sind nun weiterhin sonntags Transporte erlaubt, die üblicherweise auf Binnenschiffen erfolgen, aber momentan wegen Niedrigwasser in deutschen Flüssen nicht möglich sind. Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Neu sei, dass die Regelung nun auch Großraum- und Schwertransporte einschließe.
Gütertransporte teilweise auf Straße und Schiene verlagert
Durch anhaltend sehr niedrige Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. Gütertransporte müssen teilweise auf Straße und Schiene verlagert werden, um Lieferketten aufrechtzuerhalten. Unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland wird die Lockerung ebenfalls bis Ende September aufrechterhalten.