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Freiheitsstrafe für Subventionsbetrüger

02.09.2014 08:00 Uhr
Transportunternehmer fälscht Weiterbildungsnachweise BKF
Wegen Subventionsbetrugs wurde ein Unternehmer zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
© Foto: picture-alliance/dpa/Oliver Berg

Transportunternehmer fälschte Nachweise zu BKF-Weiterbildungen.

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Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) berichtet, hat das Amtsgericht Düsseldorf einen Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sein Kollege kam mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro davon. Die beiden Angeklagten hatten zwischen 2009 und 2011 rund 1,2 Millionen Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter beantragt. Dazu hatten sie die Bewilligungsbehörde mit gefälschten Unterlagen getäuscht und sogar ein Scheinunternehmen gegründet, das die angeblichen Seminare veranstaltet haben soll. Neben der strafrechtlichen Sanktion müssen die Scharlatane die erhaltenen Fördergelder mit Zinsen zurückbezahlen und werden für drei Jahre von allen Förderprogrammen ausgeschlossen, teilt das BAG mit.

Auf Nachfrage erklärte das Bundesamt, dass die verurteilten Betrüger vermutlich nicht die einzigen schwarzen Schafe in der Branche sind: Inzwischen habe das BAG mehrere Hundert Verdachtsfälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben.

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