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Berufsunfähigkeit: Rechtzeitig vorsorgen!

24.05.2012 08:00 Uhr
Berufsunfähigkeit: Rechtzeitig vorsorgen!
© Foto: Don Baylay/iStock photo

Berufsunfähigkeit hat immer finanzielle Einbußen zur Folge. Wichtig ist, sich möglichst in jungen Jahren gut zu versichern.

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Nicht jeder, der berufsunfähig wird, kann mit so viel Glück rechnen, wie es am Ende dem LKW-Fahrer Michael Hirte widerfuhr. Der 47-Jährige hatte 1991 bei einem Unfall schwere Verletzungen erlitten. Ein Bein blieb steif, er verlor die Sehfähigkeit eines Auges, wurde berufsunfähig. Als Arbeitsloser geriet er in die Hartz-IV- und Schuldenfalle. Er jobbte als Straßenmusikant.

17 Jahre später wurde Michael Hirte von einem TV-Millionenpublikum gefeiert: Der "Mann mit der Mundharmonika" wurde das "Supertalent 2008". Er veröffentlichte eine CD nach der anderen, tourt noch immer erfolgreich durch Deutschland, lebt mit neuer Familie glücklich in Bad Klosterlausnitz. Doch auch Hirte hat erlebt, wie schnell es gehen kann mit dem Abstieg. 2001 wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Nur die vor dem 2.1.1961 Geborenen haben noch Anspruch darauf. Eine finanzielle Absicherung ist für Jüngere nur in bestimmten Fällen gegeben.

Versicherungsschutz genießt etwa, wer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (Begriffserklärung grauer Kasten rechts) berufsunfähig wird. Dafür haftet die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Aber ledig lich drei Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen! Und wann eine Krankheit eine Berufskrankheit ist, darüber streiten sich die Beteiligten oft jahrelang.

BEI ERWERBSMINDERUNG STAATLICHE RENTE

Der Staat sieht als Versorgung lediglich noch die Erwerbsminderungsrente vor. Kann jemand auf absehbare Zeit nicht mindestens sechs Stunden lang arbeiten - egal aus welchem Grund -, zahlt die Rentenversicherung rund 15 % des letzten Bruttoeinkommens. Sinkt das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden täglich, wird die volle Erwerbsminderungsrente - 30 % vom letzten Brutto - gezahlt. Bei einem Fahrer mit 2000 Euro brutto wären das gerade mal 300 Euro bei teilweiser bzw. 600 Euro bei voller Invalidität. Gezahlt wird, wenn insgesamt fünf Jahre und unmittelbar davor drei Jahre lang Beiträge entrichtet wurden.

Die Erwerbsminderungsgründe bei Männern und Frauen sind laut Statistischem Bundesamt ähnlich: Ganz oben stehen psychische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen von Muskeln/Skelett/Bindegewebe, Herz-/Kreislauferkrankun gen (Infarkt, Schlaganfall), Krebs und Nervenproblemen.

BERUFSUNFÄHIG HEISST NICHT ERWERBSUNFÄHIG

So lange jemand aber stundenweise noch irgendeine Tätigkeit ausführen kann, braucht er auf die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht zu hoffen. Auch wenn es nicht mehr möglich ist, den bisherigen Beruf auszuüben, heißt das nicht "erwerbsunfähig". Man ist schließlich auf dem Arbeitsmarkt anderweitig einsetzbar und muss im Zweifel eine weniger qualifizierte Tätigkeit annehmen.

Mit einem steifen Kniegelenk kann man nicht Fernfahrer bleiben, ist jedoch in der Lage, als Pförtner oder im Lager zu arbeiten und muss eben mit (noch) weniger Geld klarkommen. Das gilt übrigens auch für den Chefarzt, der auf einem Auge erblindet. Weniger Lohn, vielleicht ein behindertengerechter Wohnungsumbau, Therapien, die die Krankenkasse nicht finanziert: Ohne ein dickes Sparkonto tut sich schnell eine Versorgungslücke auf. Und in diese Lücke fällt nicht nur der Kranke bzw. Verunfallte selbst, sondern meist die ganze Familie.

Eine frühzeitige Absicherung ist also wichtig. Möglich wäre zum Beispiel, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie tritt ein, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde, egal wo (weltweit) und egal, ob in der Arbeit oder Freizeit.

BERUFSKRAFTFAHRER WERDEN HOCH EINGESTUFT

Bei einer Krankheit als Ursache wäre eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller. Sie tritt zu 100 % ein, wenn man den bisherigen Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausführen kann. Ob ein Unfall oder eine Krankheit dafür verantwortlich sind, spielt keine Rolle. Die Versicherung zahlt dem Betroffenen dann bis Vertragsende die zuvor vereinbarte monatliche Rente. Diese Versicherung sollte man möglichst abschließen, wenn man relativ jung ist und sich noch keine körperlichen Schäden zeigen. Denn die Versicherungsunternehmen schauen genau hin. Für die Höhe der Beiträge ist neben dem Alter relevant, ob jemand überwiegend körperlich oder im Büro arbeitet, welche Ausbildung er hat und welche Vorerkrankungen. Leider zählen Berufskraftfahrer aufgrund der körperlichen Belastungen zur riskantesten Berufsgruppe.

Hier ein Beispiel, errechnet in einem Internetportal: Die Versicherung soll bei Berufsunfähigkeit 1000 Euro monatlich zahlen, und zwar bis zum Eintritt ins Rentenalter (67. Lebensjahr). Das kostet einen 24-jährigen gesunden und aus gebildeten Berufskraftfahrer etwa 115 Euro monatlich. Ein 45-jähriger gesunder Fahrer ohne Ausbildung zahlt dafür mit 230 Euro schon das Doppelte.

Wichtig ist, das Kleingedruckte im Vertrag gut zu studieren. Hier kann man über viele Fallstricke stolpern. Manche Versicherer bieten bei einem Beruf mit hohem Risiko nicht die beste Vertragsdauer (bis zum normalen Rentenbeginn) an - sie steigen aus, bevor es für sie "riskant" wird. Andere erlauben sich, die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag gleich ganz zu kündigen, wenn Gesundheitsprobleme falsch beschrieben oder nachgemeldet werden. Und achten Sie darauf, dass nicht einzelne Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Dank Verbraucherschutz verschwindet zumindest die "abstrakte Verweisung" immer öfter aus den Verträgen: Sie besagte, dass auch die private Versicherung verlangen darf, dass man in irgendeinem anderen Job arbeitet.

HINTERGRUND - Arbeits-/berufs-/erwerbsunfähig?

Berufserkrankung: Nach der Definition des Gesetzgebers Erkrankungen, die "durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung."
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustands seine derzeit ausgeübte oder eine ähnliche Beschäftigung nicht ausüben kann. Zur Arbeitsaufnahme ist er erst wieder verpflichtet, wenn er die volle Leistung erbringen kann.
Berufsunfähigkeit: Die Leistungsfähigkeit im Beruf ist infolge Krankheit, Unfall, Körperverletzung oder Kräfteverfalls auf Dauer ganz oder auf weniger als sechs Stunden gesunken. Maßgeblich ist der ausgeübte Hauptberuf - im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit, die zuletzt auf Dauer, das heißt mit dem Ziel verrichtet wurde, s ie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben.
Erwerbsunfähig/voll erwerbsgemindert ist, wer infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht in der Lage ist, an mindestens drei Stunden täglich irgendeine berufliche Tätigkeit aus zuführen (unter sechs Stunden: teilweise erwerbsgemindert)
Invalidität ist die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen. Unerheblich ist, ob sich das auf eine Erwerbstätigkeit auswirkt. Auch Hausfrauen oder Rentner können invalide sein.

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