-- Anzeige --

Augenblicksversagen

26.08.2007 00:31 Uhr
Augenblicksversagen

Ein Pkw-Fahrer war mit mehr als 26 km/h überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden.

-- Anzeige --
Zu schnell erwischt - und das zum zweiten Mal binnen eines Jahres! Deshalb verfügte die Behörde ein Fahrverbot von einem Monat. Der Betroffene setzte sich zur Wehr und rief das Amtsgericht Frankfurt/Main an. Dort sah man die Sache anders: Für ein Fahrverbot sei eine grobe Verletzung der Pflichten eines Fahrzeug­führers erforderlich. Weil der Betroffene infolge eines Augenblicksversagens das Verkehrszeichen übersehen habe, sei für die Annahme grober Fahrlässigkeit kein Raum. Es habe keine weiteren Anhaltspunkte gegeben, anhand derer der Mann von einer Beschränkung habe ausgehen müssen. Und schließlich sei das Tempolimit lediglich aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet worden. In einem solchen Falle, so das Gericht, sei auch ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die Tempobeschränkung nicht immer als grobe Pflichtverletzung des Fahrzeugführers zu werten. Amtsgericht Frankfurt/Main Urteil vom 26.10.2006 AZ: 903 OWI-434 JS 13759/06
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.