-- Anzeige --

Beweismittel müssen erörtert werden

24.05.2012 08:00 Uhr
Beweismittel müssen erörtert werden
© Foto: Tim Schulz/ssp

Ein Angeklagter hat das Recht, zu allen Beweismitteln Stellung zu beziehen.

-- Anzeige --

Wird bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Lichtbild zu Beweiszwecken für eine Verurteilung genutzt, so muss der Betroffene Gelegenheit haben, zu dem Bild Stellung zu nehmen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Der Betroffene wurde zum einen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, zum anderen wegen Telefonierens am Steuer. Überraschend nahm der Richter des Amtsgerichts in seinem Urteil bezüglich Letzterem Bezug auf ein Bild, das sich in der Akte befand. Der Betroffene hatte in der mündlichen Verhandlung aber keine Gelegenheit gehabt, hierzu etwas zu sagen. Er bestritt nämlich, telefoniert zu haben. Deshalb durfte der Richter hierauf nicht einfach, weil es in der Akte war, Bezug nehmen. Das Urteil wurde aufgehoben und es musste nochmals neu verhandelt werden.

§ Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 4.1.2012 Aktenzeichen: 1 Ss Rs 48/11

www.mjv.rlp.de/Gerichte/

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.