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Blitzer: Messungen nicht immer korrekt

21.08.2013 08:00 Uhr
Blitzer: Messungen nicht immer korrekt
Ein Hamburger Polizist mit Handlaser-Messgerät
© Foto: picture alliance/Sven Hoppe

Täglich geraten Fahrer ins Visier von Starenkästen und mobilen Blitzern. Nicht alle Messungen sind korrekt. Oft bekommen Anwälte einen Bußgeldbescheid wegen Tempoüberschreitung vom Tisch. Einspruch kann sich lohnen.

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Der 15. Mai 2013 wird ein Tag sein, der einigen Rasern rund um Göttingen noch lange in Erinnerung bleiben wird. In einer groß angelegten Blitzer-Aktion erwischte die Polizei 1242 Fahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielten. 46 davon kassierten ein Fahrverbot. Und das, obwohl die Kontrolle samt der 53 eingerichteten Messstellen zuvor auf der Facebook-Seite der Polizeidirektion Göttingen bekanntgegeben worden war. Trauriger Rekord: ein Motorradfahrer auf der A7 bei Hildesheim, der statt der erlaubten 130 Stundenkilometer 239 fuhr.

Wie viele der dabei ergangenen Bußgeldbescheide korrekt sind, kann niemand sagen. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Die Sachverständigengesellschaft VUT im saarländischen Püttlingen schaut allerdings schon seit Jahren genauer hin. Knapp 15.000 Bußgeldakten angeblicher Raser hat sie in den vergangenen sechs Jahren unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nur 44 Prozent der Bescheide waren in der Messung und Beweisführung korrekt. 23 Prozent wiesen zwar nur geringe Mängel auf, jedoch in 25 Prozent der Fälle war die Beweisführung mangelhaft und acht Prozent waren technisch nicht in Ordnung.

Gerade für Berufskraftfahrer könnte das ein Lichtblick sein, zu viele Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bedeuten für sie häufig das berufliche Aus. Doch viele Fahrer akzeptieren einen Bußgeldbescheid zu schnell, sei es, weil sie Ärger mit den Behörden befürchten oder weil sie der Meinung sind, sie hätten ohnehin keine Chance. "Das stimmt nicht", bestätigt Rechtsanwalt Benjamin Wißmann aus der Lingener Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Gerlach & Wißmann. "Tatsächlich sind mehr Bescheide angreifbar, als viele Bürger denken."

JEDES MESSGERÄT HAT SEINE TYPISCHEN SCHWACHSTELLEN

Der erfahrene Anwalt weiß aus seiner täglichen Praxis, wie wichtig es ist, sich detailliert mit der Materie auseinanderzusetzen und sowohl die technischen Hintergründe der Messverfahren zu kennen, als auch gezielt nach Fehlerquellen zu suchen. "So kann etwa die Bedienungsanleitung zum Messgerät durch die Messbeamten nicht ordnungsgemäß eingehalten worden sein oder die Beamten haben die Abstände zwischen Messstelle und Verkehrsschild nicht beachtet. Teilweise werden keine Kalibrierungsfotos gemacht. Oder die erforderlichen Tests an dem Messgerät sind nicht durchgeführt worden", weiß Wißmann.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Denn jedes Gerät hat seine eigenen, typischen Schwachstellen. Alle müssen jedoch die Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren erfüllen. "Das bedeutet, dass das Gerät in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung verwendet wird", erklärt Wißmann. Gerade die Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung führe aber immer wieder dazu, dass Betroffene bei Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen würden oder das Verfahren eingestellt werde.

Ein Laie blickt da allerdings nicht durch. Hier ist verkehrsrechtliches und technisches Sachverständnis erforderlich. "Wenn das Bauchgefühl sagt, "hier stimmt etwas nicht" oder wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen", rät Wißmann. Denn der erhält Einsicht in die Bußgeldakte. "Das heißt, die Behörde muss ihm sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem die Lichtbildaufnahmen, das Messprotokoll und die Bedienungsanleitung des Messgeräts." Letzteres rücken die Behörden jedoch nicht immer heraus. Doch nur anhand dieser Informationen kann ein Fachmann feststellen, ob tatsächlich ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt.

Lohnt sich das in jedem Fall? Wenn es sich um eine geringe Geldbuße von unter 40 Euro, also ohne Punkteeintrag in Flensburg oder Fahrverbot handelt, rät Anwalt Wißmann dazu, das Bußgeld auch mal zu akzeptieren. Vor allem dann, wenn der Fahrer keine Rechtsschutzversicherung hat, die die Kosten übernimmt. Hier könnten die Anwaltsgebühren außer Verhältnis zum erzielbaren Ergebnis stehen.

Von den technischen Details abgesehen, birgt das Bußgeldverfahren aber noch weitere Tücken. Wird der Betroffene angehalten, fragen die Beamten gerne, ob er den Verstoß zugibt. "Die meisten Fahrer schämen sich und sagen 'Ja'", weiß der auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierte Anwalt Peter Pospisil aus München. "Das ist jedoch ein fataler Fehler, denn diese Aussage macht es fast unmöglich, den Bußgeldbescheid anzugreifen."

Der Anwalt rät daher dazu, nur Angaben zur Person zu machen und zur Sache selbst nichts auszusagen. Denn manche Temposünder neigen dazu, sich um Kopf und Kragen zu reden. So versuchen gerade Berufskraftfahrer häufig, ihren Tempoverstoß zu entschuldigen, indem sie den Polizeibeamten erklären, wie sehr sie unter Termindruck stehen und Disponent und Kunde ihnen im Nacken sitzen. Das ist verständlich und entspricht vielfach der Wahrheit. "Die Beamten könnten das jedoch als Vorsatz werten und die Geldbuße verdoppeln", so der Anwalt. Außerdem zahle bei Vorsatz die Rechtsschutzversicherung nicht. "Solche Einlassungen sollten daher erst vor Gericht und nur vom Anwalt vorgebracht werden."

Wer ein Bußgeld nicht akzeptieren möchte, muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen. Verzichtet der Temposünder darauf, wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf von zwei Wochen rechtskräftig. Eine Abänderung oder Aufhebung ist dann nicht mehr möglich.

Wird das Verfahren nach dem eingelegten Einspruch nicht eingestellt, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Dort muss der Betroffene in der Regel persönlich erscheinen. Dabei kommt es zu einer richtigen Verhandlung, in der auch Zeugen vernommen und Beweismittel wie Messprotokolle und Fotos eingesehen werden. "Sollte der Temposünder freigesprochen werden, trägt die Staatskasse die Kosten", erklärt Anwalt Pospisil. Bei einer Einstellung gingen die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse, die notwendigen eigenen Auslagen, also die Anwaltskosten, müsse der Betroffene selbst bezahlen.

Bei einer Verurteilung bekomme der Verkehrssünder alle Kosten auferlegt. "Daher sollte eigentlich jeder Berufskraftfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben", so der Anwalt. Am Ende steht jedoch hoffentlich keine Verurteilung, sondern ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. "Die Chancen darauf stehen jedenfalls in vielen Fällen nicht schlecht", weiß Pospisil.

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