Dem Blinker nicht vertrauen

Vertraut ein Verkehrsteilnehmer auf einen gesetzten Blinker und kommt es dennoch zu einer Kollision, so riskiert er eine überwiegende Haftung für den Unfall. Darauf weist das Oberlandesgericht München hin.
Der Verkehrsteilnehmer A wollte auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen. Er ließ den querenden Verkehr zunächst passieren, bis sich ein Fahrzeug näherte, das rechts blinkte. Er vertraute darauf, dass der Fahrer B tatsächlich auch rechts abbiegen würde und fuhr los. Der Fahrer hatte den Blinker aber nur irrtümlich gesetzt und fuhr geradeaus weiter. Für die erfolgte Kollision haftete der Verkehrsteilnehmer A mit einer Quote von 70 Prozent. Er hätte abwarten müssen, ob B auch tatsächlich abbiegt.
Oberlandesgericht München
Urteil vom 06.09.2013
Aktenzeichen 10 U 2336/13