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Grobe Verfehlung

Grobe Verfehlung

Nicht immer zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn der Fahrer den Firmen-Lkw schrottet!


Datum:
13.05.2007
Autor:
Redaktion TRUCKER
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Den Schaden des Unfallgegners zahlt immer die Haftpflichtversicherung. Ob die Vollkasko- aber für den am eigenen Fahrzeug aufkommt, hängt davon ab, ob der Fahrer den Unfall leicht, mittel oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Grenzen sind fließend – man kann aber von bestimmten Maßstäben ausgehen.

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