Den Schaden des Unfallgegners zahlt immer die Haftpflichtversicherung. Ob die Vollkasko- aber für den am eigenen Fahrzeug aufkommt, hängt davon ab, ob der Fahrer den Unfall leicht, mittel oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Grenzen sind fließend – man kann aber von bestimmten Maßstäben ausgehen.
Grobe Verfehlung
13.05.2007 15:26 Uhr

Nicht immer zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn der Fahrer den Firmen-Lkw schrottet!