Wer nachts auf einer schmalen Straße mit einem dort entgegen der Fahrtrichtung abgestellten, unbeleuchteten Anhänger kollidiert, muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Das Sichtfahrgebot verlangt, dass ein Kraftfahrer jederzeit innerhalb seiner Sichtweite anhalten kann und insbesondere mit unbeleuchteten Hindernissen wie Fußgängern oder abgestellten Fahrzeugen rechnen muss. Wer dagegen verstößt, kann seinen Schaden nur zu 70 Prozent ersetzt verlangen. OLG Nürnberg Urteil vom 22.12. 2006 AZ: 5 U 1921/06
Immer auf Sicht
03.09.2007 00:41 Uhr
Ein Fahrer muss innerhalb seiner Sichtweite anhalten können, verlangt das Gesetz.