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Krank ist krank: Keine Pflicht zu Personalgespräch

08.12.2016 08:00 Uhr
Krank ist krank: Keine Pflicht zu Personalgespräch
Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss auch nicht zum Personalgespräch erscheinen
© Foto: Fotolia/Jeanette Dietl

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zu Personalgesprächen im Unternehmen erscheinen.

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Erkrankte Beschäftigte können in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen zitiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt klargestellt. Krankgeschriebene Arbeitnehmer seien im Grundsatz nicht dazu verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber teilzunehmen, urteilte der zehnte Senat.

Es könne aber Fälle geben, in denen ausnahmsweise eine solche Pflicht bestehe, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck. Das Erscheinen des erkrankten Arbeitnehmers in der Firma müsse dann aber aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sein. Auch sei es dem Arbeitgeber nicht von vornherein untersagt, mit seinem kranken Mitarbeiter in einem angemessenen Rahmen schriftlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Damit hatte die Klage eines Krankenpflegers aus Berlin teilweise Erfolg. Dieser war abgemahnt worden, weil er mit Verweis auf seine Krankschreibung nicht zu drei terminierten Personalgesprächen erschienen war. Sein Arbeitgeber wollte mit ihm nach einer erneuten längeren Ausfallzeit über künftige Beschäftigungsmöglichkeiten sprechen.

Die Abmahnung erklärte das Bundesarbeitsgericht nun für unwirksam. Einen Antrag auf Feststellung, dass der Pfleger generell während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen verpflichtet sei, lehnten die Erfurter Richter allerdings ab.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 02.11.2016
Aktenzeichen: 10 AZR 596/15

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