-- Anzeige --

Nicht automatisch Vorfahrt im Kreisverkehr

19.01.2013 08:00 Uhr
Nicht automatisch Vorfahrt im Kreisverkehr
Vorsicht! Die Regeln im Kreisverkehr sind nicht immer gleich.
© Foto: Thomas Lohnes/dapd

Trotz Vorfahrt fehlte es an der nötigen Sorgfalt: Teilschuld.

-- Anzeige --

Nur dann, wenn an der Einmündung zu einem Kreisverkehr die Verkehrszeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" stehen, ist es auch so, dass derjenige, der im Kreisverkehr fährt, Vorfahrt hat.

In dem entschiedenen Fall hatte eine Autofahrerin, die bereits im Kreisverkehr war, von der Geradeausspur auf die Rechtsabbiegerspur wechseln wollen. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem Autofahrer, der gerade in den Kreisverkehr eingefahren war und sich auf der Rechtsabbiegerspur befand.

Grundsätzlich hätte diese Autofahrerin zwar Vorfahrt gehabt, da an der Kreisverkehrseinmündung beide genannten Verkehrszeichen standen. Da jedoch auch der Vorfahrtsberechtigte das allgemeine Rücksichtnahmegebot zu achten hat, durfte die Fahrerin nicht einfach so die Fahrspur wechseln. Sie hätte größere Sorgfalt walten lassen müssen. Deshalb wurde ihr vom Gericht eine Mithaftung von einem Drittel angelastet.

Amtsgericht München
Urteil vom 11.7.2012
Aktenzeichen: 343 C 8194/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.