-- Anzeige --

Nicht blind unterschreiben

16.01.2019 08:00 Uhr
Nicht blind unterschreiben
Was man unterschreibt, sollte man immer durchlesen
© Foto: jannoon028/Fotolia

Unterzeichnet der Frachtführer eine Übernahmequittung "blind", bestätigt er mit seiner Unterschrift trotzdem die Richtigkeit der Angaben in der Quittung - im Schadensfall kann ihm das entgegengehalten werden.

-- Anzeige --

Der Frachtführer war mit dem Transport von Tiefkühlware beauftragt worden. Im Transportauftrag stand die Verpflichtung, die Temperatur der Ware bei Übernahme zu kontrollieren. Die Übernahme der Ware wurde per Quittung bestätigt, weitere Frachtpapiere gab es nicht. Die dort angegebene Temperatur wurde aber durch den Fahrer nicht überprüft, tatsächlich wurde die Ware warm und sie musste entsorgt werden. Um den Frachtführer für den Schaden haftbar zu machen, muss der Anspruchssteller beweisen, dass der Schaden in dessen Obhut entstanden ist. Das gelingt mit einer solchen Übernahmequittung auch dann, wenn der Frachtführer behauptet, er sei an der Kontrolle der Temperatur gehindert worden. Er hat die Quittung dennoch unterzeichnet, ohne sich von der Richtigkeit der dortigen Angaben zu überzeugen, und haftet deshalb.

Bundesgerichtshof
Urteil vom 23.11.2017
Aktenzeichen I ZR 51/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.