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Schleswig-Holstein verlängert Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt

03.07.2020 18:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Funkgeräte
Künftig wird die Verwendung von Funkgeräten eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset erfordern
© Foto: Frank Lenz

Das BMVI hatte sich an die Länder gewandt und um eine Verlängerung der Frist für die Verwendung gebeten. Das Land Schleswig-Holstein ist dem nun nachgekommen.

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Das Bundesland Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bis zum 30. Juni 2021 erlaubt bleibt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.

Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.

Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeige sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln, so das Ministerium für Verkehr in Schleswig-Holstein. Durch die Corona-Krise habe sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.

Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen seien, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.

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