Berlin. Ein zusätzliches Wochenendfahrverbot für LKW gilt ab 1. Juli. Diese Maßnahme soll nach Angaben des Verkehrsministeriums Autofahrern in der Ferienzeit den Weg in den Urlaub erleichtern. Um die Autobahnen und Bundesstraßen zu entlasten, dürfen Lastwagen an den Samstagen im Juli und August einige viel befahrene Streckenabschnitte in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht nutzen.
Betroffen sind alle LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie LKW mit Anhänger. Das LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von Mitternacht bis 22 Uhr gilt nach Angaben des Verkehrsministeriums uneingeschränkt weiter. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte „Bild.de", zur Ferienzeit seien wieder Millionen Autofahrer unterwegs: „Ich will, dass sie möglichst sicher und stressfrei an ihr Ziel kommen." Die Polizei sei angewiesen, schärfer zu kontrollieren
Das sogenannte Ferienfahrverbot wird seit Jahren immer wieder vom Verkehrsministerium erlassen und geht auf eine Verordnung zur Erleichterung des Reiseverkehrs aus dem Jahr 1985 zurück. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Ferienfahrverbote. (dpa/sb)
Ab Juli gilt Ferienfahrverbot in Deutschland
02.07.2010 12:58 Uhr

Ein zusätzliches Wochenendfahrverbot für LKW gilt ab 1. Juli. Diese Maßnahme soll nach Angaben des Verkehrsministeriums Autofahrern in der Ferienzeit den Weg in den Urlaub erleichtern.