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Am Rande: Neue Runde im „Bratwurststreit“ am A-9-Parkplatz

Am Rande: Neue Runde im „Bratwurststreit“ am A-9-Parkplatz
Der Wurstverkauf über den Zaun ist und bleibt verboten
© Foto: Andreas Hummel/dpa/picture-alliance

Seit 2010 schwelt der Streit um den Bratwurstverkauf an der Autobahnraststätte Rodaborn nun schon. Jetzt hat die hartnäckige Besitzerin eine weitere Schlappe hinnehmen müssen.


Datum:
15.06.2018
Autor:
Julia Thomsen
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Gera. Die Besitzerin von Deutschlands ältester Autobahnraststätte im ostthüringischen Rodaborn ist im „Bratwurststreit“ erneut vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gera wies am Donnerstag ihre Klage auf eine Sondererlaubnis zum Verkauf von Würsten und Kaffee an Auto- und Lkw-Fahrer über einen zwei Meter hohen Zaun zurück. Die Besitzerin Christina Wagner hatte zudem vom Landesamt für Bau und Verkehr gefordert, die Ablehnung eines Sondernutzungsrechtes zurückzunehmen. Das Gericht lehnte nach Angaben eines Sprechers beides ab.

Die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, begründete das Gericht die Entscheidung. Zudem gefährde der Verkauf die „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Verkehrs an der Autobahn. Der Imbiss liege am Eingang des Parkplatzes, auf den die Fahrzeuge noch mit relativ hoher Geschwindigkeit aufführen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich dort mehrere Personen aufhalten könnten. Auch der Einbau einer Tür oder einer Durchreiche im Zaun – wie gefordert – könne nicht genehmigt werden. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Eingang des schriftlichen Urteils Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Sie hatte die historische Raststätte an der A 9 Berlin-München 2009 gekauft. Als sie 2010 ihren Imbiss eröffnete, war der Zugang zum Parkplatz versperrt. Seitdem schwelt der Streit. Das Landesamt drohte Zwangsgeld an, Wagner schrieb eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und forderte darin einen Sonderstatus für die historische Anlage. (dpa)

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