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BAG: Deutsch-polnische Großkontrolle bei Abfalltransporten

12.10.2020 16:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
BAG-Kontrolle
Am 1. Oktober haben unter anderem Beamte des Bundesamts für Güterverkehr Abfalltransporte an der deutsch-polnischen Grenze überprüft (Symbolbild)
© Foto: Sven Kaestner/AP Photo/dpa/picture-alliance

Das Bundesamt für Güterverkehr hat Anfang Oktober gemeinsam mit der polnischen Partnerbehörde 135 Fahrzeuge kontrolliert. Bei etwas weniger als einem Drittel stellten sie Verstöße in diversen Bereichen fest.

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Bei einer Großkontrolle von Abfalltransporten an allen großen deutsch-polnischen Grenzübergängen haben die zuständigen Behörden Verstöße in 38 Fällen festgestellt. Darüber informierte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), welches die Sonderaktionen zentral koordinierte, am Freitag.

Die Kontrollen fanden laut BAG am 1. Oktober an insgesamt sieben Orten sowohl auf deutscher als auch auf polnischer Seite statt.

Beanstandungen bei 28 Prozent der Transporte

Insgesamt wurden demnach während der Maßnahmen 135 Fahrzeuge kontrolliert. In den 38 Fällen gab es laut BAG Beanstandungen, die sowohl den geladenen Abfall, als auch andere Mängel (etwa Ladungssicherungen, technische Probleme, Maut) betrafen. Das entspricht 28 Prozent der überprüften Transporte.

Auf deutscher Seite prüften das BAG, verschiedene Polizeidirektionen des Landes Brandenburg, die Landeskriminalämter Brandenburg und Berlin, den Zoll und Vertreter der für die grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zuständigen Behörden aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen die Abfalltransporte.

An den Kontrollen auf polnischer Seite beteiligten sich Vertreter der ITD (inspekcja transportu drogowego/ Hauptinspektorat für den Straßenverkehr, der polnischen Partnerbehörde des BAG), des polnischen Zolls und der angrenzenden Woiwodschafts-Inspektionen.

Von der Strafanzeige bis zur Zwangsvollstreckung

Die Bandbreite der Maßnahmen reichte dabei von einer Strafanzeige bis zu einer Zwangsvollstreckung durch den Zoll. Das BAG wies darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen. Künftig sind weitere Kontroll-Aktionen dieser Art geplant.

 

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