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BAG-Kontrollen: Über ein Viertel der Kabotage-Fahrten illegal

03.12.2020 18:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
BAG-Kontrolle
Auch in den nächsten Monaten sollen laut Bundesamt für Güterverkehr weitere Kontrollaktionen zu den Kabotagebestimmungen stattfinden
© Foto: McPhoto/Blickwinkel/picture-alliance

Das Bundesamt für Güterverkehr hat Ende November erneut Schwerpunktkontrollen zum Thema Kabotage durchgeführt und dabei einige schwarze Schafe erwischt.

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 26. November 2020 bei erneuten Schwerpunktkontrollen in 30 Fällen Kabotageverstöße festgestellt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, waren die Beamten an 28 Kontrollstellen stationiert.

Ziele der Kontrollen waren laut BAG insbesondere stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte. Einzelne Kontrollen hätten in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und –zulieferern in Baden-Württemberg sowie in unmittelbarer Nähe von großen Logistik- und Versandhandelsunternehmen stattgefunden.

Trefferquote von über 28 Prozent

Die Beamten kontrollierten insgesamt 597 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, davon haben laut BAG 106 Lkw auch tatsächlich Kabotagefahrten durchgeführt. Mit 30 Verstößen lag die Trefferquote also bei knapp über 28 Prozent.

Insgesamt erhoben die Beamten unter Berücksichtigung aller kontrollierter Rechtsgebiete Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 38.800 Euro. An der durchgeführten Maßnahme nahmen laut BAG 129 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG teil.

Die gewonnenen Kontrollergebnisse sollen ausgewertet werden und in die anstehenden Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage miteinfließen. Bereits jetzt hat das Bundesamt nach eigenen Angaben festgestellt, dass in Bereichen und Regionen, die in der Vergangenheit kontrolliert worden sind, unzulässige Kabotagebeförderungen rückläufig seien. Auch in den nächsten Monaten will das BAG weitere Kontrollaktionen zu den Kabotagebestimmungen durchführen.

 

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