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BAG stellt erneut viele Kabotage-Verstöße fest

04.11.2020 16:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
BAG-Kontrolle
Insgesamt 734 Fahrzeuge hat das BAG kontrolliert (Symbolbild)
© Foto: Sven Kaestner/AP Photo/dpa/picture-alliance

Zudem wurden die Sanktionsmaßnahmen des Bundesamts für Güterverkehr gegen ein polnisches Unternehmen nun offiziell von einem Gericht bestätigt.

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat kürzlich an 33 Kontrollstellen insgesamt 734 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert. Davon führten 139 Kabotage-Transporte durch, bei denen das BAG in 46 Fällen eine Missachtung der Vorschriften feststellte. Darüber hat das BAG in einer aktuellen Pressemitteilung informiert. Ziele der Kontrollen seien insbesondere stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte gewesen (etwa die Häfen Trier, Kiel, Rostock, Neuss, Verteilerverkehre Ruhrgebiet, Autobahnen A 3 und A 5). Einzelne Kontrollen erfolgten zudem in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und –zulieferern in Bayern und Baden-Württemberg.

An der durchgeführten Maßnahme nahmen allein 141 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG teil. An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt rund 49.260 Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse sollen nun ausgewertet und in die anstehenden Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage mit einfließen. Mit Blick auf die durchgeführten Maßnahmen sind weitere Kontrollaktionen in den nächsten Monaten in Bezug auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen vorgesehen.

Polnisches Unternehmen rechtmäßig zu Bußgeld verurteilt

Nach einer gerichtlichen Prüfung der Bußgeldbescheide wurden zudem die Sanktionsmaßnahmen des BAG gegen ein polnisches Unternehmen nun offiziell bestätigt, schreibt das BAG weiter. Nachdem das Unternehmen kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hatte, hat das BAG Bußgelder in vierstelliger Höhe verhängt. Das Unternehmen muss demnach ein Bußgeld in Höhe von 54.800 Euro zahlen. In diesem Zusammenhang prüft das Bundesamt derzeit auch, ob Verstöße etwaiger Auftraggeber vorliegen. Ein entschiedenes Vorgehen bei Verstößen gegen die Kabotagebestimmungen sei zentraler Bestandteil der Kontrollmaßnahmen des BAG, mit der auch in Pandemie-Zeiten ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden soll.

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