Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet bis einschließlich 17. April auf Beanstandungen bei der fehlenden Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Das gab die Behörde heute bekannt und will mit dieser Entscheidung dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung tragen, um die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch die von Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen.
BAG lockert Beanstandungen bei fehlender Schlüsselzahl
Fahrer/innen, die in ihrem Führerschein keine Schlüsselzahl 95 vorweisen können, werden bis Mitte April nicht belangt.