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BAG lockert Beanstandungen bei fehlender Schlüsselzahl

23.03.2020 10:44 Uhr | Lesezeit: 2 min
BAG lockert Beanstandungen bei fehlender Schlüsselzahl
Ein Fehlen oder eine abgelaufene Schlüsselzahl im Lkw-Führerschein wird seitens des BAG bis Mitte April nicht beanstandet   
© Foto: Jan Burgdorf/VerkehrsRundschau

Fahrer/innen, die in ihrem Führerschein keine Schlüsselzahl 95 vorweisen können, werden bis Mitte April nicht belangt.

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Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet bis einschließlich 17. April auf Beanstandungen bei der fehlenden Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Das gab die Behörde heute bekannt und will mit dieser Entscheidung dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung tragen, um die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch die von Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen.

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