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Bahn geht gerichtlich gegen Streik vor

02.09.2021 17:02 Uhr
Deutsche Bahn, Triebwagen, Lok
Der Streik der Lokomotivführer bei der Deutschen Bahn ist in vollem Gange: Jetzt zieht der Konzern gegen den Arbeitskampf vor Gericht
© Foto: Ralph Orlowski/Reuters/picture-alliance

Der Konzern forderte eine einstweilige Verfügung am Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

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Berlin. Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokomotivführergesellschaft GDL vor. Nach Dpa-Informationen hat der Konzern am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf gestellt.

Darum geht es im Bahn-Tarifkonflikt

Zum Streik bei der Deutschen Bahn gibt es eine lange Vorgeschichte. Schon 2020 gab es eine Schlichtung, im Juni erklärte die Lokführergewerkschaft GDL die Tarifverhandlungen für gescheitert.

Löhne und Gehälter

Die GDL verlangt für die Beschäftigten 1,4 Prozent mehr Geld in diesem Jahr und 1,8 Prozent mehr 2022 - in Summe 3,2 Prozent. Das entspricht dem Abschluss im Öffentlichen Dienst. Ihre ursprüngliche Forderung von 4,8 Prozent mehr Geld hat die GDL fallen gelassen. Sie verlangt aber zusätzlich eine Corona-Prämie von 600 Euro, die noch 2021 fließen soll.

Die Bahn hat 3,2 Prozent mehr Entgelt angeboten, jedoch zu späteren Zeitpunkten. Sie orientiert sich dabei mit Blick auf die Laufzeit an den Regelungen, die im Öffentlichen Dienst für die Flughäfen getroffen wurden: Sie bietet 1,5 Prozent mehr Geld ab Januar und 1,7 Prozent zum März 2023 bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Kurz vor Beginn der dritten Streikwelle bot das Unternehmen zudem eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro an.

Laufzeit

Gewerkschaften wollen meist kurze Laufzeiten für Tarifverträge; dann lässt sich schneller wieder verhandeln. Die GDL kämpft für eine Laufzeit von 28 Monaten. Die Bahn strebte zunächst 40 Monate an, das bislang letzte Angebot sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor.

Mit der zweiten Bahn-Gewerkschaft EVG gilt seit 2020 ein Vertrag bis Februar 2023. Holt die GDL für die Zeit bis dahin mehr raus, hat die EVG ein Sonderkündigungsrecht und kann nachverhandeln.

Geltungsbereich

Die Lokführergewerkschaft will Rahmentarifverträge für weitere Berufsgruppen abschließen. 2014/2015 war es ihr nach Streiks gelungen, auch für Zugbegleiter einen Abschluss auszuhandeln. Nun will sie auch die Fahrzeuginstandhaltung, den Netzbetrieb und die Fahrweginstandhaltung sowie die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden tarifieren.

Die Bahn lehnt das ab. Sie geht davon aus, dass die GDL in den Infrastrukturbetrieben kaum Mitglieder hat. Nach dem Tarifeinheitsgesetz käme dann ohnehin nur der Vertrag der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Geltung. Das Verfahren dazu greift die GDL gerichtlich an. Zudem will sie mehr Mitglieder gewinnen, um den Mechanismus auszuhebeln.

Betriebsrente

Sie fußt hauptsächlich auf einem Pensionsfonds, der in Aktien und Anleihen investiert. Es gibt aber auch den sogenannten Zusatzversorgungstarifvertrag. Für diese Zusatzrente legt die Bahn für Beschäftigte Geld zurück. Weil es kaum noch Zinsen gibt und die Rücklagen die Bilanz belasten, hat die Bahn den Vertrag 2020 gekündigt. Die Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsfonds stiegen unterdessen auf 3,3 Prozent des Jahresgehalts.

Die GDL will an der Zusatzrente festhalten. Die Bahn will das System in den Pensionsfonds überführen und hat in einer Schlichtung 2020 angeboten, die Beiträge auf 3,7 Prozent zu erhöhen. Die GDL lehnte die Schlichtungsempfehlung ab. Sie fürchtet, dass Beschäftigte im Alter insgesamt weniger Geld erhalten, während die Bahn für sie unterm Strich ein Plus erwartet. (ste/dpa)

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