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BKrFQG: Verbände fordern Ausweis und Zentralregister

02.08.2016 08:00 Uhr
BKrFQG: Verbände fordern Ausweis und Zentralregister
Die Weiterbildung der Fahrer soll zentral erfasst werden
© Foto: Picture Alliance/Armin Weigel

Im Verkehrsausschuss forderten die Transportverbände Maßnahmen gegen Betrügereien bei der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - und wurden erhört.

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Schon nach einer halben Stunde Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages stand fest: Politik und Branchenverbände ziehen bei den geplanten Änderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes BKrFQG an einem Strang. Mit ihren zahlreichen Vorschlägen, wie der Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung eingedämmt werden kann, stießen die Verbandsexperten parteiübergreifend auf Zustimmung.

Die Anhörung zum BKrFQG habe klargemacht, dass Verbesserungen am aktuellen Entwurf notwendig seien, sagt SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann. "Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, dass wir die Anregungen der Sachverständigen aufnehmen und einen Fahrerqualifikationsausweis einführen wollen. Diesen werden wir in das vorliegende Gesetz einfügen. Darüber hinaus wollen wir die Bundesregierung auffordern, ein Zentralregister einzuführen", erklärte die verkehrspolitische Sprecherin.

In Hinterzimmern ausgestellte Gefälligkeitsbescheinigungen müssten der Vergangenheit angehören, forderte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung BGL. Jörg-Michael Satz, Präsident der Moving International Road Safety Association, kritisierte, im Gesetzentwurf sei zwar eine Anzeigepflicht für Kurse vorgesehen, aber nicht für die angemeldeten Teilnehmer. "Diese Meldepflicht der Teilnehmerlisten vor Kursbeginn wäre aber wichtig, damit keine Abwesenden nachträglich auf die Liste gesetzt werden können und zu Unrecht eine Bescheinigung erhalten", betonte er gegenüber unserer Schwesterzeitschrift VerkehrsRundschau. Ein zentrales Online-Register sei im Zeitalter der Digitalisierung alternativlos. Moving initiierte die Ad-hoc AG BKF, die eine entsprechende Empfehlung in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband DSLV schon vor zwei Jahren an das Bundesverkehrsministerium übergab. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Baumeister vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK. Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr BAG gab allerdings zu bedenken, dass der Aufbau eines Zentralregisters nur mittelfristig möglich sei: "Hohe Kosten, mehrere Jahre."

HÄRTERE STRAFEN BEI BETRÜGEREIEN

In dem Gesetzentwurf geht es um verschärfte Sanktionen, um Betrügereien bei der Aus- und Weiterbildung zu begegnen. Künftig kann etwa die Aufsichtsbehörde Ausbildungsstätten während der Büro- und Geschäftszeiten betreten und "dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen und am Unterricht teilnehmen". Eine Überprüfung habe mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen, heißt es in dem eingefügten Paragrafen 7 b, die Frist kann auf vier Jahre heraufgesetzt werden, "wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind". Das Verkehrsministerium rechnet mit 14.500 Ausbildungsstätten, die alle vier Jahre überprüft werden müssen. Auf Zustimmung stießen während der Anhörung auch die beabsichtigten Erleichterungen für Grenzgänger. Fahrer, die in einem EU-Land wohnen und in einem anderen arbeiten, haben oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Künftig soll es den Bundesländern möglich sein, einen zusätzlichen Nachweis auszustellen.

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