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BMVI für verlängerte Übergangsfrist bei Nutzung von Funkgeräten

24.06.2020 18:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Funkgeräte
Künftig wird die Verwendung von Funkgeräten eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset erfordern
© Foto: Frank Lenz

Ab 1. Juli soll für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt gelten, dass die Benutzung eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset erfordert. Das BMVI hat sich nun an die Länder gewandt und um eine Verlängerung der Frist gebeten.

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 die Länder darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen. Das hat die VerkehrsRundschau, das Schwestermagazin des TRUCKER, auf Nachfrage beim Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) erfahren. Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das BMVI gewandt, in dem er um die Aussetzung des Vollzugs des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021 bat. Aktuell liegt laut BMVI die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung bei den Ländern, da diese die Aufgabe nach dem Grundgesetz als „eigene Angelegenheiten“ wahrnehmen.

Geplant ist, dass ab 1. Juli 2020 für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die gleichen Regeln wie für alle elektronischen Geräte gelten sollen. Die Benutzung erfordert dann eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Dies sei laut BMVI derzeitige aufgrund der Corona-Krise schwierig, da die Herstellung solcher Geräte verzögert sei.

Mehrere große Transportverbände, darunter der BGL, haben sich bereits in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist in einem ersten Schritt zu verlängern. In dem gemeinsamen Schreiben werden zudem Lösungsvorschläge genannt.

Was würde Inkrafttreten der Änderung für CB-Funkgeräte bedeuten?

Wer ein Fahrzeug führt, darf künftig „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss und entweder

  • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
  • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Dies erfordert in der Regel eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset.

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