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Branchenregel für den Güterkraftverkehr soll Arbeitsschutz voranbringen

26.07.2021 17:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Branchenregel
Das Standardwerk DGUV Branchenregel bietet praktische Lösungen und theoretisches Wissen zur Schulung von Lkw-Fahrern
© Foto: BG Verkehr

Die DGUV Branchenregel 114-615 für den Güterkraftverkehr bündelt die wichtigsten Vorgaben und praktische Lösungen für gesundes und sicheres Arbeiten. Nun ist das Standardwerk neu erschienen.

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Rund 30.000 Beschäftigte im Güterkraftverkehr, die bei der BG Verkehr versichert sind, erleiden pro Jahr einen meldepflichtigen Arbeitsunfall. Am häufigsten trifft es Lkw. Sie sind zum einem im öffentlichen Straßengüterverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Zum anderen erbringen sie Ihre Arbeitsleistung nicht nur im Führerhaus, sondern auch an ständig wechselnden Orten – zum Beispiel an Be- und Entladestellen.

Die DGUV Regel will Unternehmen und Beschäftigten helfen, den Herausforderungen effizient zu begegnen. Auf knapp 130 Seiten beschreibt die Branchenregel die verschiedenen Tätigkeiten im Güterkraftverkehr und informiert über rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und präventive Maßnahmen. Eignung und Zustand der Fahrzeuge sind ebenso Thema wie die Prüfung der Fahrzeuge und deren Aufbauten. Fahrerassistenzsysteme unterstützen bei den Fahraufgaben und sind ein wesentlicher Faktor, um Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu vermindern.

Die Branchenregel richtet sich an Unternehmer, um sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der Organisation der Arbeitsabläufe und bei Unterweisungen ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Für Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr ist die Bestellung kostenfrei.

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