Ausländische Spediteure, bei denen nur ein geringer Teil ihrer jährlichen Fahrtstrecke auf Reisen durch Deutschland entfällt, müssten den deutschen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde demnach nicht zahlen. Der zum Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn sollte eigentlich auch für ausländische Lkw-Fahrer im Transit gelten. Nach Protesten von Nachbarstaaten setzte die Bundesregierung diese Regelung aber vorerst wieder aus. Die EU-Kommission sieht im Mindestlohn für Lkw-Fahrer, die Deutschland nur durchqueren, eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Zwar stehe sie grundsätzlich hinter dem Mindestlohn, doch der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Unternehmer aus anderen EU-Ländern müssten den Mindestlohn demnach nicht zahlen, wenn nur bis zu zehn Prozent der jährlich gefahrenen Kilometer beim Transit durch Deutschland anfallen.
Brüssel schlägt Kompromiss bei Mindestlohn vor
30.06.2015 08:00 Uhr

© Foto: picture-alliance/Stefan Sauer
Im Streit um den Mindestlohn für Lkw-Fahrer, die Deutschland nur auf einer Durchreise passieren, signalisiert Brüssel Kompromissbereitschaft.