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Bundesfernstraßengesellschaft: Fokus auf Autobahnen

05.01.2017 08:00 Uhr
Bundesfernstraßengesellschaft: Fokus auf Autobahnen
Bauarbeiten an Autobahnen sollen in Zukunft zentral gebündelt werden
© Foto: Picture Alliance/Holger Hollemann

Für eine verbesserte Sanierung von maroden Brücken und Fahrbahnen sollen die aufgesplitteten Zuständigkeiten für die Fernstraßen gebündelt werden.

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Der Bund soll die deutschen Autobahnen ab 2021 aus einer Hand in Schuss halten. Bundesstraßen kommen nur hinzu, wenn die Länder das bis Ende 2018 beantragen. Das sieht das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzespaket für die neue Fernstraßengesellschaft vor. Künftig wird die Zuständigkeit für die wichtigsten Verkehrsadern zentral gebündelt. Bisher gibt der Bund das Geld, die Länder sind aber für Planen, Bauen und Betrieb aller Fernstraßen zuständig.

Im Gesetz verankert werden soll, dass die Gesellschaft "im unveräußerlichen Eigentum des Bundes" steht. Das gilt ebenso für die Straßen selbst. Finanziert werden soll die GmbH mit Milliarden-Einnahmen aus der Lkw-Maut und der geplanten Pkw-Maut. Hinzu kommen weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt.

Die Gesellschaft soll Projekte mit privaten Unternehmen entwickeln können, wie es bereits heute in Öffentlich-Privaten Partnerschaften ÖPP bei Autobahnteilstücken geschieht. Inwiefern neben den 1300 Kilometer langen Autobahnen auch Bundesstraßen in zentrale Bundesverwaltung kommen, muss sich zeigen. Zwischenzeitlich war im Gespräch, dass auch "autobahnähnliche" große Bundesstraßen von Anfang an zum Netz der Gesellschaft gehören sollen. Insgesamt gibt es 39.000 Kilometer Bundesstraße.

Der Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler kritisierte, eine schleichende Privatisierung sei nicht vom Tisch. ÖPP-Projekte für größere Teile des Autobahnnetzes könnten diese in die Kontrolle von Banken und Baukonzernen bringen. Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst warnte vor "zahlreichen Möglichkeiten", das Verbot einer privaten Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zu umgehen. (dpa)

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