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Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zum autonomen Fahren

24.02.2022 10:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autonmer Lkw
Das autonome Fahren kann unter anderem die Logistik auf der letzten Meile stark beeinflussen (Symbolbild)
© Foto: AP Photo/dpa/picture-alliance

Der Rechtsrahmen für autonomes Fahren ist laut dem Bundesverkehrsministerium jetzt vervollständigt. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

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Berlin. Die Bundesregierung hat heute die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegte Verordnung zum autonomen Fahren verabschiedet, wie das Ministerium mitteilte. Damit sie in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die Verordnung regelt im Wesentlichen die Prüfung und das Verfahren, damit Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Außerdem sind darin die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs eines autonom fahrenden Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen festgelegt.

Weiter enthält die Verordnung ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs, Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten, neue Erprobungsregelungen, Ordnungswidrigkeiten und die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, und die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Neben den technischen Vorschriften ist Kern der Rechtsverordnung die Regelung des Zulassungsverfahrens von autonom fahrenden Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Sommer letzten Jahres wurde bereits ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren vorgegeben, welches in der Rechtsverordnung im Einzelnen geregelt wird.

Genehmigungsverfahren erfolgt in drei Schritten 

Demnach müssen Halter als Erstes eine Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Im nächsten Schritt muss die Genehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Betriebsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden; mit Betriebsbereich sind die Straßen gemeint, auf denen sich das Fahrzeug später bewegen soll. Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune. Wenn beide Genehmigungen vorliegen, kann die eigentliche Straßenzulassung des autonom fahrenden Kraftfahrzeuges erfolgen, indem die zuständige Behörde ein amtliches Kennzeichen zuteilt und die Fahrzeugpapiere ausfertigt.

„Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potential, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile“, sagte der Bundesverkehrsminister. Dass autonome Fahrzeuge in Deutschland künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, sei weltweit einmalig und ein enormer Kraftakt gewesen. (sn)

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