Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht für den Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vor. Der erste Zwischenbericht soll zum 1. Oktober 2025 veröffentlicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/1125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/919) hervor.
Im Rahmen der Untersuchung werden unter anderem mögliche Auswirkungen des KCanG auf die Prävalenz psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder analysiert. Hierbei kommen sowohl Primärdatenerhebungen als auch die Auswertung bestehender Datenquellen zum Einsatz. Die Datenerhebung erfolgt gemäß KCanG durch die zuständigen Ressorts, ergänzt um Meldungen der Aufsichtsbehörden für Anbauvereinigungen nach § 43 Abs. 3 KCanG.
Untersuchungsschwerpunkte der Evaluation
Die Analyse konzentriert sich auf eine Vielzahl gesellschaftlicher und gesundheitlicher Aspekte, darunter:
-
Konsumverhalten in verschiedenen Altersgruppen
-
Maßnahmen der Prävention
-
Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz
-
gesundheitliche Folgen des Cannabiskonsums
-
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
-
Einfluss auf cannabisbezogene und organisierte Kriminalität
-
Auswirkungen auf Strafverfolgung, Ordnungswidrigkeiten und Gerichtsverfahren
Zeitrahmen für Berichte
Laut KCanG muss spätestens bis zum 1. April 2028 ein umfassender Abschlussbericht zur Evaluation vorliegen. Bereits bis zum 1. April 2026 ist ein weiterer Zwischenbericht vorgesehen, der insbesondere die Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität beleuchtet.