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Bundesregierung: Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten geplant

29.05.2024 15:54 Uhr | Lesezeit: 4 min
Schild vor blauem Himmel für Schnellladesäule an einer Straße für E-Fahrzeuge zum Aufladen von Batterien
Die Versorgungsauflage erinnere an Planwirtschaft und funktioniere nicht, kritisierte der Aral-Vorstandschef (Symbolbild)
© Foto: Ewa Leon-stock.adobe.com

An Tankstellen gibt es aus Sicht der Bundesregierung bisher zu wenig Schnellladesäulen. Das soll sich mit einer Versorgungsauflage ändern. Die Branche lehnt einen Zwang ab.

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Die Bundesregierung plant eine Versorgungsauflage für große Tankstellenketten. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch, 29. Mai, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg. Demnach sollen Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt betreiben müssen. Von der Verpflichtung sei voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, wie es in einem Papier des Verkehrsministeriums heißt. Der Bestand werde berücksichtigt.

Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sprach von einer Lücke, die im Ladenetz noch zu schließen sei.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung für die Versorgungsauflage, der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen habe bereits begonnen. „Allerdings erfolgt dieser bislang noch nicht flächendeckend und regional heterogen.“ Verwiesen wird auf die Bedeutung von Tankstellen. „Zum einen stellen Tankstellen mit ihren verkehrsgünstigen Standorten die deutschlandweite Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff sicher. Zum anderen gelten sie im Alltag als vertraute und attraktive Anlaufstellen.“

Durch die Versorgungsauflage wird dem Entwurf zufolge mit zusätzlich rund 8000 neuen Schnellladepunkten gerechnet. Nach Ministeriumsangaben sind mit Stand April von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten knapp 22.000 Schnellladepunkte.

Geplant ist ein sogenannter Flexibilisierungsmechanismus. Demnach darf ein Unternehmen für maximal 50 Prozent seiner Tankstellen die Vorgaben abweichend umsetzen – und einen Schnellladepunkt entweder an einem Standort in einem Umkreis von 1000 Metern oder zusätzlich an einer anderen Tankstelle errichten. Berücksichtigt werden sollen etwa örtliche Gegebenheiten. Zudem soll eine Härtefallregelung greifen, wenn es zu wirtschaftlich unzumutbaren Belastungen kommen sollte.

„Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht“, sagte Aral-Vorstandschef Achim Bothe. Aral ist mit rund 2400 Tankstellen größter Anbieter auf dem deutschen Tankstellenmarkt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 14.000 Tankstellen. Bothe sagte, die Verpflichtung würde zu Fehlinvestitionen führen: „Wir bauen unser ultraschnelles Ladenetz bereits massiv aus und haben mehr als 2600 Ladepunkte am Netz.“ Bis 2030 wolle Aral bis zu 20.000 Ladepunkte in Deutschland errichten. „Wir sollten uns auf Standorte konzentrieren, an denen wir das größte Potenzial für Nachfrage und Nutzung sehen. Es wird also an vielen Aral Tankstellen und weiteren Standorten Ladepunkte geben, aber nicht jede Tankstelle braucht eine Ladesäule“, sagte er.

Vom ADAC hieß es, die Versorgungsauflage sei zwar ein starker Eingriff in den Markt. „Aber in der Umsetzung sind viele Flexibilitäten vorgesehen, sodass die gesetzliche Vorgabe vertretbar ist.“

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