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Digi-Tacho: Probleme ohne Ende

28.03.2017 08:00 Uhr
Digi-Tacho: Probleme ohne Ende
Zwischenschritt: Download Key zum Auslesen der Daten
© Foto: VDO

Wenn eine Technik lange auf dem Markt ist, sollte man eigentlich von einer fehlerfreien Nutzung ausgehen können. Anders beim Digi-Tacho: Fahrer bedienen die Geräte falsch und Unternehmer vernachlässigen die Kontrollen.

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Vor genau einem Jahr sorgte die partielle Neuformulierung der EU-Verordnung 164/2014 für einen Sturm im Wasserglas. In Artikel 33 heißt es: "Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden ...", faktisch also eine Unterweisungspflicht.

Warum aber der Sturm im Wasserglas? Eigentlich bestand schon vor der Novellierung eine ähnliche Pflicht - die aber offensichtlich niemanden so wirklich interessierte. Und mit der Neuformulierung trug der Gesetzgeber nur dem Umstand Rechnung, dass es nach wie vor (zu) viele Fahrer gibt, die nicht oder nicht ausreichend mit den Besonderheiten ihrer digitalen Kontrollgeräte vertraut sind.

Seit März 2016 also haben Verkehrsunternehmen verstärkt darauf zu achten, dass unterwiesen wird. Zudem verlangt die EU-VO "regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden". Stellen sich Mängel in einer Kontrolle heraus, bekommen die Unternehmen in jedem Fall mehr Schwierigkeiten als früher - sofern sie nicht nachweisen können, dass die Fahrer geschult wurden. Übrigens zählen die entsprechenden "Module" der Weiterbildung nicht grundsätzlich als Schulung. Zwar gibt es Anbieter, die beides verbinden. Dort wurden aber die Inhalte speziell angepasst.

SCHULUNG UND DOKUMENTATION GANZ EINFACH VIA INTERNET

Dennoch ist es kein Hexenwerk, die Fahrerschulung zu erledigen und gleichzeitig eine Dokumentation fürs Unternehmen zu erhalten. Eine Möglichkeit dafür: Die digitale Schulung. Der Transport-Trainer aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch der TRUCKER erscheint, unterstützt Sie mit verschiedenen Online-Schulungen zum Digitalen Tachografen dabei, der gesetzlichen Unterweisungspflicht für Fahrer im Güter- und Personenverkehr mit online basierten Kursen nachzukommen. 

Das 45-minütige, als E-Learning aufgebaute Training macht in Sachen Digitacho fit. Der Fahrer kann dabei zwischen den unterschiedlichen Kontrollgeräten seines auswählen (aktuell sind VDO- und Stoneridge-Geräte integriert) und virtuell alle Funktionen durchspielen. Entsprechende Fragestellungen sowie begleitende (Hör-)Texte ergänzen die Schulung. Nach erfolgreichem Test bekommen Fahrer und Unternehmer zum Schluss ein Zertifikat.

Sollten erneut Fragen auftauchen, kann der Fahrer seine Schulung immer wieder aufrufen. Das größte Problem für viele sind der Erfahrung nach Nachträge, speziell der Nachtrag von Tagesruhezeit sowie von sonstigen Arbeitszeiten. Bei solchen Einzelproblemen hilft oft YouTube. Die namhaften Tachografenhersteller, teilweise auch unabhängige Schulungsanbieter, stellen auf der Videoplattform detaillierte Bedienungsanleitungen bereit. Die sind zwar teilweise langatmig, gehen aber dezidiert auf Fehler ein und erläutern vor allem auch, was die Kontrollbehörden erwarten. Zudem bietet der Transport-Trainer spezielle 15-minütige Nachschulungen, als E-Learning, an, die sich rein mit der Thematik "Nachträge" beschäftigen. Im Theorieteil werden die typischen Fehler im Zusammenhang mit dem Nachtrag und deren Ursachen behandelt. Im darauffolgenden Praxisteil wird die korrekte Eingabe am Gerät geübt.

In Bezug auf Fehlbedienungen sollten eigentlich auch die Fuhrparkleiter sensibilisiert sein. Erhält ein Fahrer beim regelmäßigen Auslesen seiner Fahrerkarte permanent Mängelberichte, kann etwas nicht stimmen. Davon ausgehend, dass die Lenk- und Ruhezeiten korrekt sind, kann das nur an falschen Eingaben liegen.

Leider zeigt die Praxis, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist von maximal 28 Tagen in vielen Unternehmen nicht eingehalten wird. Weder werden die Karten ausgelesen noch werden die Daten vernünftig gespeichert oder entsprechende Gespräche mit den Fahrern geführt, falls Verstöße vorliegen.

Unternehmen, bei denen es nicht am mangelnden Kontrollwillen, sondern am (zu) hohen Aufwand der Datenanalyse liegt, kann geholfen werden: Sie können das lästige manuelle Auslesen der Fahrzeugdaten automatisieren. Systeme wie RoadloxTRUCK von Trendfire oder DLD Wide Range II von VDO übernehmen das automatische Auslesen der Daten von Fahrerkarten und Digi-Tachos. Diese Systeme ermöglichen neben dem drahtlosen Download auch die Archivierung und lassen sich meist problemlos in eine bereits vorhandene Softwarelösung integrieren.

KEINE SOFTWARE ERSETZT DAS PERSÖNLICHE GESPRÄCH

Nur eines machen sie nicht grundsätzlich automatisiert: die Analyse der Daten des digitalen Tachografen (laut Gesetzgeber spätestens alle 92 Tage nötig) sowie die Datenaufbereitung der Fahrerkarte (28 Tage). Das bedarf weiterhin eines gesonderten Arbeitsschrittes. Was aber nicht schlecht ist: Das persönliche Gespräch können Fahrer und Dispo gleich nutzen, um etwaige andere Probleme zu besprechen. Denn die persönliche Ansprache ist ein hohes Gut und trägt wesentlich zum guten Betriebsklima bei. Schon gut, dass es dafür noch kein Computerprogramm gibt.

Kardinalfehler "Nachtrag"

Die korrekte Bedienung des Digi-Tacho ist für viele Kraftfahrer noch immer ein Rätsel. Oft sind es widersprüchliche Handlungsempfehlungen oder eine komplizierte Menüführung, die dazu beitragen, dass Lücken in den Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten bewusst oder unbewusst in Kauf genommen werden.

Faktisch sind die Nachträge das große Problem. Bei manchen Kontrollgeräten führt eine vermeintlich logisch korrekte Vorgehensweise zu einer Lücke in der Aufzeichnung auf der Fahrerkarte. Die quasi fehlende Zeit betrifft den Zeitraum, den der Fahrer durch Einlegen seiner Tagesruhezeit verbringt - dessen Nachweis aber offen bleibt. Für die Fahrer wird es zum Problem, dass sich manuelle Nachträge grundsätzlich nur in zwei zeitliche Richtungen eingeben lassen: ausgehend vom Datum der "Letzten Entnahme", also in Richtung Gegenwart, oder ausgehend vom aktuellen Datum des Steckens der Karte in Richtung Vergangenheit.

Ein weiteres Problem ist die Mehrdeutigkeit des Begriffs "Schicht" - der Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Arbeitstätigkeit (inklusive Pausen/Bereitschaftszeiten) oder der Zeitraum, der bei Einmann-Besatzungen maximal 24 und bei Mehrfahrer-/ Doppelbesatzungen maximal 30 Stunden betragen kann. Die korrekte Abhandlung würde leider den Umfang dieses Beitrages sprengen.

Allerdings gibt es im Internet, vor allem auf YouTube, sehr ausführliche Anleitungen und Erklärungen. Zusätzlich empfiehlen sich die Pflichtunterweisungen und Nachschulungen auf www.transport-trainer.de und die Website www.eu-bkf.de. Auch dort finden sich viele relevante Informationen, Schulungsunterlagen sowie hilfreiche Tipps.

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