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Dobrindt will schärfere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

28.07.2017 14:27 Uhr
Dobrindt will schärfere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen gilt: Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen fahren nach links und alle anderen nach rechts.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Steffen

115 Euro und ein Punkt sollen künftig fällig werden, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde und es im Zuge der Rettungsfahrzeuge zu einer Sachbeschädigung kommen sollte.

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München/Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Strafen für Rettungsgassen-Blockierer verschärfen. „Wir stellen fest, dass Rettungsgassen immer noch häufig nicht rechtzeitig gebildet werden und dadurch Rettungskräfte behindert werden“, sagte Dobrindt am Dienstag dem Radiosender „Antenne Bayern“. Ein Vorschlag aus dem Ministerium sehe deshalb eine Anhebung der Bußgelder von 20 Euro auf 55 Euro vor.

Außerdem sind weitere Tatbestände vorgesehen, durch die die Gebühr auf 115 Euro steigen könnte und der Autofahrer zusätzlich einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei erhält. „Ich glaube, dass das eine Signalwirkung hat und jedem klar sein muss: Es geht hier darum, Leben zu retten“, sagte Dobrindt.

Künftig 115 Euro und ein Punkt in Flensburg

115 Euro und ein Punkt werden dem Plan zufolge fällig, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde und es im Zuge der Rettungsfahrzeuge zu einer Sachbeschädigung kommen sollte. Die Gefährdung eines Feuerwehrmannes oder Verletzten schlägt dann mit 95 Euro plus einem Punkt zu Buche. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit aber noch in der Ressortabstimmung.

Davon unberührt bleiben nach Angaben des Ministeriums mögliche strafrechtliche Konsequenzen etwa für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse. Das könnte als unterlassene Hilfeleistung oder Nötigung gewertet werden und bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet werden. (dpa/ag)

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