Der Beschluss des ersten EU-Mobilitätspakets zum Jahresende scheint nun doch möglich. Wie Ismail Ertug, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der S&D-Fraktion im EU-Parlament, jetzt mitteilte, einigten sich die Unterhändler von EU-Parlament und EU-Rat am Donnerstagmorgen auf einen Kompromiss. Diesen müssten beide Institutionen nun noch billigen. Die wichtigste Reform des europäischen Straßengüterverkehrs der jüngeren Vergangenheit könnte damit nach zweieinhalb Jahren der Verhandlungen endlich in Kraft treten. Die Umsetzung in das jeweilige Recht der Mitgliedstaaten dauert allerdings meist wiederum einige Zeit.
„Habemus, Mobility Package – wir haben eine Deal gefunden um 6.30 Uhr“, resümierte Ertug auf „Twitter“ nach dem vorläufigen Abschluss der Trilog-Verhandlungen. Der „harte Kampf“ um das erste EU-Mobilitätspaket hat sich aus seiner Sicht ausgezahlt: Wichtige Änderungen sind bei den Lenk- und Ruhezeiten, der Kabotage und der Entsendung von Fahrern geplant. „Das neue Gesetzespaket will dem Nomadendasein der Lkw-Fahrer ein Ende setzen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Europa-SPD. Alle Unternehmen, die in diesem Sektor seriöse Arbeit leisten und ihre Dienste nicht wie manche ihrer Wettbewerber in rechtlichen Grauzonen anbieten, würden davon profitieren.
Flexibilisierung bei den Lenk- und Ruhezeiten
Mit dem ersten EU-Mobilitätspaket sollen laut Ertug unter anderem Briefkastenfirmen in der Transportbranche stärker bekämpft werden. Lkw müssen in Zukunft einen klaren Bezug zum Land der Niederlassung haben und alle acht Wochen dorthin zurückkehren. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden dürfen die Lkw-Fahrer bald EU-weit nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Sie müssen spätestens nach drei Wochen nach Hause fahren – aktuell sind vor allem Lkw-Fahrer aus Osteuropa teilweise mehrere Monate am Stück unterwegs. Zudem sollen künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten von mindestens 24 Stunden hintereinander möglich sein.
Weiterhin haben sich die EU-Unterhändler darauf geeinigt, dass die Kabotage-Bestimmungen mit maximal drei Transporten in sieben Tagen im Anschluss an einen internationale Güterbeförderung so bleiben soll. Anschließend soll es allerdings eine viertägige Cooling-Off-Phase geben, in welcher der Lkw im Heimatland des Unternehmens bleiben muss, bevor damit weitere Kabotage-Transporte durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen ab 2025 unionsweit alle schweren Lkw mit digitalen Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein, damit die neuen Vorschriften auch kontrolliert werden können. Auch leichte Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen künftig erstmals mit diesen Kontrollgeräten ausgerüstet sein – und zwar ab 2026.