Der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine stellt viele Kommunen in Deutschland derzeit vor große organisatorische Herausforderungen. Besonders betroffen sind Führerscheininhaber, deren Dokumente zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Ihre Karten verlieren ab dem 19. Januar ihre Gültigkeit.
In zahlreichen Städten und Landkreisen hat der Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden zuletzt deutlich zugenommen. Verwaltungen berichten von stark steigenden Antragszahlen und verlängerten Bearbeitungszeiten. In Rheinland-Pfalz etwa sprechen Behörden von Wartezeiten von bis zu acht Wochen, vereinzelt sogar mehr. Neben der hohen Nachfrage spielt auch die Auslastung der Bundesdruckerei eine Rolle, die bundesweit für Produktion und Versand der neuen EU-Führerscheine zuständig ist.
Ein weiteres Nadelöhr ist der fehlende digitale Umtauschprozess. Zwar erfolgt die Terminvergabe vielerorts online, der Antrag selbst muss jedoch meist persönlich gestellt werden. Da der alte Führerschein vor Ort entwertet wird, lässt sich der Behördengang bislang kaum vermeiden. Nur wenige Kommunen bieten bereits eine vollständige Online-Beantragung an.
Für den neuen Führerschein sind keine erneuten Prüfungen erforderlich. Benötigt werden lediglich ein gültiges Ausweisdokument, der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen. Die Gebühren liegen je nach Kommune meist zwischen 30 und 40 Euro.
Ziel der stufenweisen Umstellung ist ein einheitlicher, fälschungssicherer EU-Führerschein. Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Dokumente ersetzt sein. Wer den Umtausch versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen – Probleme können allerdings im Ausland oder bei Mietwagenbuchungen auftreten.